Schuss auf Wiener Bim: Anklage wegen versuchten Mordes

Eine Straßenbahn steht an einer Haltestelle in Wien, abgesperrt durch ein Flatterband.
36-jähriger Pole soll eingewiesen werden. Der Mann hatte im Juli auf eine Garnitur der Linie 52 gefeuert.

Gegen jenen Mann, der am 4. Juli in Penzing auf eine Garnitur der Straßenbahnlinie 52 geschossen haben soll, liegt jetzt offenbar die Anklage vor. Er muss sich laut einem Bericht des ORF-Wien wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten und soll später eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich ein psychiatrisches Gutachten beauftragt. 

Nun liegt die Anklage gegen den Mann wegen versuchten Mordes (§§ 15, 75 StGB) vor, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Judith Zizka, bestätigte. Demnach gibt auch einen Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 (2) StGB. Damit wird der Mann von der Staatsanwaltschaft als geistig abnorm, aber zurechnungsfähig gesehen.

Der polnische Staatsbürger wird sich aufgrund der Anklage vor einem Schwurgericht verantworten müssen. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest, heißt es vom Wiener Landesgericht.

Mann sprach von „depperter Aktion“

Der Tatverdächtige schoss laut Polizei in alkoholisiertem Zustand auf die Straßenbahn in der Linzer Straße, zudem dürfte der Mann vor der Tat Stoffe konsumiert haben, die die Psyche beeinträchtigen. Es habe sich um eine „depperte Aktion“ gehandelt, so der Beschuldigte (der KURIER berichtete). Er habe niemanden verletzen wollen, sagte der Mann bei seiner Einvernahme.

Keine Fahrgäste getroffen

Der mutmaßliche Schütze hatte rechtmäßig eine Langwaffe erworben und besessen. Am 4. Juli soll er nach 14 Uhr an der Linzer Straße/Ecke Gusenleithnergasse die mit Fahrgästen besetzte Straßenbahngarnitur ins Visier genommen und abgedrückt haben. Das abgefeuerte Projektil durchschlug eine Glasscheibe und dürfte wohl nur zufällig keine Fahrgäste getroffen haben.

Der Mann wurde festgenommen, nachdem eine Kleinkaliberlangwaffe sowie eine abgefeuerte Patronenhülse in seiner Wohnung entdeckt und sichergestellt worden waren. Ein Alkoholtest ergab 2,2 Promille. Der 36-Jährige war wegen Suchtmittelmissbrauchs polizeibekannt. Er weist allerdings keine gerichtlichen Vorstrafen auf und gilt somit als bisher unbescholten.

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