Staatsanwaltschaft untersucht Tod eines Wiener Anwalts

Der Schütze wurde verhaftet, sein Nachbar kam ins Spital (Symbolbild)
Jurist stürzte Mitte August unter fragwürdigen Umständen von Terrasse und starb. Obduktion angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft Wien untersucht den Tod eines Wiener Anwalts, der in der Nacht auf den 15. August 2018 unter aufklärungsbedürftigen Umständen ums Leben gekommen ist. Entsprechende Informationen der APA bestätige Behördensprecherin Nina Bussek Dienstagmittag auf Anfrage: "Eine Obduktion wurde angeordnet." Das gerichtsmedizinische Gutachten liege noch nicht vor.

Derzeit wird vom Verdacht auf fahrlässige Tötung ausgegangen, wobei die Ermittlungen gegen unbekannte Täter gerichtet sind, wie Bussek der APA erklärte. Der 35 Jahre alte Rechtsanwalt war von einer Terrasse in die Tiefe gestürzt. Er erlag noch am Unglücksort seinen Verletzungen.

Ein Selbstmord erschien in diesem Fall ausgeschlossen. Der junge, auf Wirtschafts-, Kapitalmarkt- und Kartellrecht spezialisierte Anwalt hatte privat keine Probleme und galt als Top-Jurist. Er war seit über zehn Jahren in einer angesehenen, im In- und Ausland gefragten Wirtschaftskanzlei beschäftigt. Dem Vernehmen nach war er unter anderem in die Rechtsvertretung des in Wien ansässigen ukrainischen Oligarchen Dmitri Firtasch eingebunden.

Die Stunden vor dem Tod

Wenige Stunden vor seinem Ableben hatte sich der Anwalt mit Freunden zum Abendessen in einem Lokal am Naschmarkt verabredet. Bei diesem Treffen soll er zufällig einem Bekannten begegnet sein. Dieser - so zumindest die von Zeugen geschilderte Verdachtslage - soll den Anwalt, der mit Drogen bis dahin keine Berührungspunkte hatte, zum Konsum von Suchtgift verführt haben.

Fest dürfte stehen, dass der 35-Jährige nach dem Essen mit dem Bekannten weitergezogen ist. Die von der Justiz angeordnete Obduktion soll nun klären, ob und allenfalls welche bewusstseinsverändernde Substanzen der Anwalt unmittelbar vor seinem Tod konsumiert hat und wie sich diese auf seine Psyche ausgewirkt haben könnten. Ermittelt wird weiters, wer sich zuletzt in Gesellschaft des 35-Jährigen befunden hat und ob der bzw. die Betreffenden das Unglück verhindern hätten können.

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