Schuss auf Wiener Bim: Beschuldigter wegen Mordversuchs in U-Haft

POLIZEIEINSATZ IN WIEN-PENZING - BIM VON "GEGENSTAND" BESCHÄDIGT
Am Landesgericht geht man von Tatbegehungsgefahr aus. Der Schütze hatte 2,2 Promille intus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nachdem er am Freitagnachmittag vorsätzlich einen Schuss auf eine Garnitur der Wiener Straßenbahnlinie 52 abgefeuert haben soll, hat das Landesgericht für Strafsachen über den Tatverdächtigen die U-Haft verhängt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn Sonntagmittag bekannt.

Gegen den 36-jährigen Polen wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Salzborn der APA mit.

Der Beschuldigte wiederholte vor dem Richter seine Angaben, die er nach seiner Festnahme schon gegenüber der Polizei getätigt hatte. Es habe sich um eine "depperte Aktion" gehandelt, er habe niemanden verletzen wollen, hatte er erklärt.

Der Mann war bei der Haftverhandlung anwaltlich nicht vertreten, der U-Haft-Beschluss ist nicht rechtskräftig. Dem Beschuldigten steht dagegen eine Beschwerdemöglichkeit zu, die er binnen drei Tagen einbringen müsste.

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