Schanigärten: Winter-Öffnung ab Dezember geplant

Eine Gruppe von Menschen sitzt an einem Tisch im Freien und isst zu Mittag.
Gesetzesentwurf ab Mittwoch in Begutachtung. Pläne großzügiger als ursprünglicher Entwurf.

Die Lockerung der Schanigärten-Regelung in Wien – nämlich die Wintererlaubnis – soll mit Dezember in Kraft treten. Ab Mittwoch befindet sich der entsprechende Gesetzestext in der Begutachtung, teilte das Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) der APA mit. Schanigärten in der kalten Jahreszeit werden von der Dimension kleiner als jene im Sommer.

Vor fast einem Monat unterbreitete Stadträtin Brauner der Öffentlichkeit nach aufwendiger Erarbeitung inklusive Befragung und Rundem Tisch einen Kompromiss-Vorschlag - „Kleine Winteröffnung“ genannt – für die Aufhebung der Wintersperre für Schanigärten. Dieser sah drei Varianten vor, aus denen die Gastronomen künftig wählen können.

Änderungen in der endgültigen Fassung

In der nun vorliegenden, endgültigen Fassung des Gesetzestextes – es handelt sich bei dem Vorgang um die Novellierung des Gebrauchsabgabengesetzes – wurden einige Änderungen zu diesen Plänen durchgeführt. Diese betreffen u.a. die Größe der Aufstellungsflächen, sprich wo die Tische stehen dürfen.

Variante A sieht nun bis zu zwei Stehtische links bzw. rechts vom Lokaleingang vor. Die Aufstellungsfläche darf jeweils höchstens zwei Quadratmeter betragen – zunächst war eine Fläche von nur einem Quadratmeter vorgeschlagen gewesen.

Während für Variante A eine Anzeige reicht, braucht es für Variante B eine Bewilligung. Diese beinhaltet nämlich einen kleinen Gastgarten entlang der Hausmauer. Für diesen gelten folgende Maße: Links und rechts vom Lokaleingang dürfen Tische und Stühle stehen – jedoch maximal auf einer Fläche von zwölf (statt wie bisher vorgeschlagen sechs, Anm.) Quadratmetern.

Fußgängerzonen

Eine spezielle Regelung – Variante C genannt – ist für Gastronomen in Fußgängerzonen und Begegnungszonen vorgesehen: Dort sollen jedenfalls zwölf Quadratmeter, aber maximal zehn Prozent der Freifläche, auf der im Sommer Lokalbetrieb herrscht, bewilligt werden.

Es gibt außerdem einige generelle Voraussetzungen für den Winterbetrieb: Die Restgehsteigbreite hat zwei Meter zu betragen. Für Sitzgelegenheiten auf Parkstreifen gibt es keine Genehmigungen. Die Gartenmöbel sind nach Betriebsschluss wegzuräumen, Blindenleitsysteme dürfen nicht verstellt werden. Winterliche Hüttenbetreiber brauchen außerdem nicht Gastro-Konkurrenz für ihre Standorte fürchten. „Saisonale Nutzungen“ (damit sind etwa Maroni-, Christbaum- oder Punschstände gemeint) haben Vorrang.

Überarbeitet hat die Stadt Wien auch die generellen Tarife für die Schanigärten. Diese wurden wesentlich erhöht. In Zone eins, dabei handelt es sich zum hochfrequentierte Areale und touristische Hotspots wie die Kärntner Straße oder die Mariahilfer Straße, sind künftig 20 Euro pro Quadratmeter und Monat zu zahlen. Bisher waren es in den Top-Lagen 7,50 Euro.

„Kostbares Gut“

In Zone zwei, in diese fallen ausgewählte Geschäftsstraßen oder auch der Ring, sind zehn Euro festgelegt, im restlichen Stadtgebiet zwei Euro. Bisher waren außerhalb der Premium-Örtlichkeiten Tarife zwischen einem und fünf Euro üblich. Argumentiert werden die Steigerungen im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) damit, dass es sich beim öffentlichen Raum um „kostbares Gut“ handle.

Auch wer ein strombetriebenes Heizgerät, also ein sogenanntes Heizschwammerl, in Betrieb nimmt, muss künftig dafür zahlen. Veranschlagt sind 57 Euro pro Gerät und Jahr – analog zur Abgabe für Kühlgeräte und Entlüfter.

Das „Café de l'Europe“ in Wien ist abends gut besucht.
Gastgarten im Winter, Innenstadt, Graben, Infrarot-Strahler
Dem von manchen geforderte Verbot für die Wärmequelle sei man nicht nachgekommen, da schon jetzt viele Gastronomen solche Geräte verwenden, argumentierte eine Sprecherin der Stadträtin gegenüber der APA: „Aus Sicht der Wirtschaftsstadträtin soll es einen Investitionsschutz und einen Bestandsschutz für die Wirte geben, die da schon Investitionen getätigt haben.“ Weiterhin verboten bleiben hingegen gasbetriebene Wärmequellen.

Weiters wird nun auch gesetzlich geregelt, dass das Magistrat die Möglichkeit hat, per Verordnung Gestaltungskonzepte im öffentlichen Raum – konkret an „besonders neuralgischen mit hohem Nutzungsdruck versehenen Punkten“ – zu erstellen. „Wo solche Gestaltungskonzepte vorgenommen werden, wird gemeinsam mit den Bezirken festgelegt“, stellte die Sprecherin der Stadträtin klar. Mitspracherecht haben neben dem Bezirksvorsteher des betroffenen Bezirks auch die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer oder die Landwirtschaftskammer.

Entwurf ab morgen einsehbar

Bei dem nun in den Gesetzestext gegossenen Vorschlag zur Schanigärten-Regelung handle es sich um einen „sehr tragfähigen und breiten Kompromiss“, wurde weiters betont. Die Änderungen seien nach Gesprächen mit den diversen Interessensgruppierungen eingearbeitet worden. Der Entwurf liegt ab morgen, Mittwoch, bis 8. August auf – er ist online auf http://www.wien.gv.at/recht einsehbar bzw. wird auch im Amtsblatt veröffentlicht. Im Rahmen der Frist können nun Stellungnahmen bei der MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) abgeben werden.

Plan ist, die neue Schanigärten-Regelung am 30. September im Landtag zu beschließen. Da es sich um eine abgabenrechtliche Regelung handelt, muss sie auch noch den Ministerrat passieren. In Kraft treten soll die „Kleine Winteröffnung“ schließlich mit Dezember. So könnten – abhängig von der Verfahrensdauer – bereits im kommenden Jänner oder Februar die ersten Wiener Gastronomen ihre Gäste im Freien bewirten, stellte die Stadt in Aussicht.

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