Reaktionen aus der Politik

Ein Mann im grauen Anzug steht vor Kameras.
SPÖ will über Tatbestand des Landfriedensbruchs diskutieren.

Als "gelinde verwundert" über den Ausgang des Prozesses von Josef S. zeigte sich SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. "Bezeichnend am gegenständlichen Verfahren ist, dass sogar das gegenständliche Urteil eine unbedingte Haftstrafe im Ausmaß von vier Monaten als gerechtfertigt erkannt hat, währenddessen sich Josef S. bereits seit fast sechs Monaten trotz heftiger Hinweise aus der einschlägigen Fachwelt in Haft befindet. Abgesehen davon wird selbstverständlich abzuwarten sein, was die Berufungsinstanz zu diesem nicht rechtskräftigen Urteil ausführen wird", so Jarolim in einer Aussendung.

Einmal mehr verweist der SPÖ-Justizsprecher darauf, dass das Heranziehen des Tatbestandes des Landefriedensbruchs für den gegenständlichen Vorfall aus seiner Sicht nicht der Intention der Norm entspricht. "Unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens ist offenkundig, dass die politische Diskussion über die Anwendung dieser Norm als Auffangtatbestand zu führen ist", so Jarolim.

"Das getroffene erstinstanzliche Urteil gegen Josef S. ist ein positives Zeichen dafür, dass Gewalt nicht toleriert wird und die Verursacher schlussendlich zur Verantwortung gezogen werden. Denn wir wollen in keiner Stadt leben, in der die Straßen als Schlachtfeld missbraucht werden. Weder von rechts noch von links", so Manfred Juraczka, Landesparteiobmann der Wiener ÖVP, in einer ersten Reaktion.

"Erschreckend, ist aber dass Vertreter der ÖH oder der roten Jugendorganisationen in ihren ersten Reaktionen mit teils abtenteuerlichen Behauptungen von Auswüchsen eines (Un-)rechtsstaates sprechen oder ein Ende aller Schauprozesse verlangen. Diesen Personen sei ins Stammbuch geschrieben, dass der Rechtsstaat für alle gelte. Höchste Zeit, dass diese Damen und Herren langsam aber doch die nötige Reife erlangen, um auch dieses Faktum anzuerkennen. Der Kampf gegen Faschismus und Diktatur ist jedenfalls keineswegs ein Verbrechen, sondern absolute Bürgerpflicht. Allerdings ist Links-Extremismus, der sich mitunter hinter manchen Antifa-Gruppierungen verbirgt keineswegs zu tolerieren, sondern ebenso engagiert zu bekämpfen", so Juraczka abschließend.

"Mit diesem Verfahren ist der Eindruck entstanden, dass sich Beschuldigte in Österreich frei beweisen müssen, was nie gelingen kann", reagierte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser auf das Urteil im Fall Josef S. in einer Aussendung. Die Aussage eines einzigen Polizisten hatte den Ausschlag für eine Verurteilung gegeben, obwohl sie weder durch Bildmaterial, Stimmgutachten oder andere ZeugInnen bestätigt wurde und der betroffen Zivilpolizist seine Aussage auch mehrmals korrigieren musste. Dazu kommt, dass der betroffene Zivilpolizist und Belastungszeuge selbst vorübergehend auf der Demonstration verhaftet wurde.

Steinhauser sieht auch in der Anwendung des Landfriedensbruchs massive Gefahr. "Wenn in der Urteilsbegründung gemeint wird, Josef S. habe sich wohl nicht grundlos ganz vorne in der Demonstration befunden, ist das kein Beweis, sondern eine Mutmaßung. Ein Strafparagraph, der einen derartigen Interpretationsspielraum für die Strafbarkeit zulässt, ist gefährlich", sieht Steinhauser dringenden Handlungsbedarf für das Parlament.

"Der Urteilsspruch, Josef S. sei dem Landfriedensbruch, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung schuldig (nicht rechtskräftig), spricht eine deutliche Sprache", so der freiheitliche Landesparteisekretär Bundesrat Hans-Jörg Jenewein in einer Aussendung. Zudem sei es erfreulich, dass sich das Gericht nicht der linken Meinungshetze gebeugt hat und die Verursacher für die Krawalle zur Verantwortung gezogen wurden", so der Freiheitliche.

Der Sieg des Rechtsstaates ist ein deutliches Zeichen - auch an Rot und die Grün, dass Gewalt als Mittel der Politik hierzulande nicht akzeptiert wird, heißt es in der Aussendung. "Spätestens jetzt wäre es an der Zeit, dass sich SPÖ und Grüne klar von diesen Vorgängen rund um den Akademikerball distanzieren", fordert Jenewein. Es ist nicht verständlich, dass sowohl vonseiten der ÖH als auch roter Vorfeldorganisationen von skandalösen Auswüchsen und einem Unrechtsstaat gesprochen wird. "Der Deckmantel der Antifaschismusbekämpfung ist nun löchrig geworden, diese Form der angeblichen Meinungsäußerung ist in kleinster Weise zu tolerieren", meint Jenewein.

Fernab der Politik hat der Prozess für Amnesty International gezeigt, "wie schlecht ein Polizeieinsatz in kritischen Situationen geschieht", wie Österreich-Generalsekretär Heinz Patzelt im Anschluss kommentierte. Er ortete bei der Exekutive "hohes Lernpotenzial" und zollte einer Bemerkung des Richters Respekt, der in der Urteilsbegründung fallbezogen polizeitaktische Mängel beanstandet hatte.

Die Aufforderung des Richters, diese zu beheben, nannte Patzelt "einzigartig und beeindruckend". Der Richter werde "hoffentlich von den politischen und organisatorischen Verantwortlichen gehört".

Patzelt, der als Zuhörer an der Verhandlung teilgenommen hatte, fand vor allem den Umstand "höchst irritierend", dass am Stephansplatz 50 ortsunkundige, aus Oberösterreich in die Bundeshauptstadt beorderte Polizeikräfte die Demonstration absichern sollten. Dabei habe den Verantwortlichen klar sein müssen, dass ein diffiziler Einsatz bevorstand. Gute Polizeiarbeit bedinge "bei vorhersehbaren, ganz schwierigen Ereignissen" andere Entscheidungen, so Patzelt sinngemäß.

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