Prozess: Mann in Wiener Sadomaso-Lokal niedergestochen

(Symbolbild)
Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein Stammgast eines Wiener Sadomaso-Lokal ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er dort einen 25-jährigen Mann mit zwei Kampfmessern niedergestochen und schwer verletzt hatte. Acht Monate wurden aus spezialpräventiven Gründen unbedingt ausgesprochen, die restlichen 16 Monate bekam der bisher unbescholtene Arbeiter auf Bewährung nachgesehen.

Der 25-Jährige hatte sich am 26. März 2017 mit seiner Freundin in das gut besuchte Lokal begeben, wo sich die zwei an der Bar niederließen. Sie kamen direkt neben dem Angeklagten zu sitzen. Dieser hatte plötzlich ein Operations-Besteck in der Hand, begann mit dem Wundspreizer zu hantieren und fuhr damit schließlich der ihm unbekannten 38-Jährigen über den Handrücken. Als diese den 47-Jährigen aufforderte, damit aufzuhören, "hat er mich mit dem Werkzeug an der Hand gekratzt", schilderte die Frau einem Schöffensenat (Vorsitz: Peter Sampt).

Darauf schritt ihr Begleiter ein. "Er hat meine Freundin belästigt. Sie hat gesagt, er soll weggehen. Aber er ist nicht weggegangen. Da hab ich gesagt, er soll weggehen", berichtete der groß gewachsene, kräftige junge Mann, der jahrelang als Security-Kraft gearbeitet hatte. Stattdessen sei der Unbekannte nunmehr ihm mit dem OP-Besteck zu nahe gekommen: "Er hat mich mit dem Wundspreizer begutachtet. Er hat damit an meiner Hand herumgespielt. Dann ist er damit auch in meinem Schrittbereich herumgefahren." Als er bemerkte, dass ihm der Fremde obendrein eine kleine Wunde an der Hand zugefügt hatte, "hat mich das wütend gemacht. Ich habe mein Glas Rotwein in seine Richtung geschüttet". Dann drehte sich der 25-Jährige um und wandte sein Interesse wieder seiner Freundin zu.

Der 47-Jährige dürfte darauf rot gesehen haben. Mit seinem Verteidiger Roland Friis argumentierte er zwar in Richtung Notwehr, indem er behauptete, der wesentlich jüngere und kräftigere Mann hätte ihn am Hals gepackt. Das bekamen aber weder andere Lokalgäste mit noch die Kellnerin, so dass das Gericht diese Version als Schutzbehauptung wertete.

Der 47-Jährige stach seinem Kontrahenten eine Klinge zunächst tief in den Rücken. Mit dem zweiten Messer versetzte er dem 25-Jährigen einen Stich am rechten Oberschenkel und eine Schnittwunde an der linken Wade. Der Verletzte wiederum ließ noch die Fäuste sprechen, ehe er zusammenbrach. Er traf aber nicht den Angreifer, sondern schlug einem Unbeteiligten, der den 47-Jährigen wegreißen wollte, einen Zahn aus.

Der 25-Jährige, der dafür wegen Körperverletzung mitangeklagt wurde, wurde rechtskräftig freigesprochen. Der Senat billigte ihm zu, "dass er im Adrenalin um sich schlägt, um sich gegen einen gegen ihn gerichteten Angriff zu wehren", wie der Vorsitzende ausführte. Der wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilte Messerstecher erbat Bedenkzeit. Seine teilbedingte Haftstrafe ist damit nicht rechtskräftig.

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