Prozess gegen Arzt nach missglückter Schönheits-OP in Wien

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Mediziner soll Patientin nicht genügend aufgeklärt, nicht vor Komplikationen gewarnt und nicht richtig reagiert haben, als sie eingetreten sind. Eingriff war aber "lege artis".

Ein aus Georgien stammender Arzt muss sich am Donnerstag nach einer missglückten Schönheitsoperation wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung am Landesgericht verantworten. Eine 58-Jährige hatte sich am 11. Februar 2025 in den angemieteten Räumlichkeiten des Mediziners in Wien-Landstraße einer Kinnstraffung unterzogen.

Die Anklage legt ihm zur Last, nicht richtig reagiert zu haben, als bei der Patientin Komplikationen in Form von Atembeschwerden auftraten. Er soll ihr ein Medikament verabreicht haben, worauf sich der Zustand der Frau derart verschlechterte, dass die Berufsrettung verständigt werden musste.

Notoperation

Die Frau landete in einem Spital, wo eine Notoperation zur Blutungsrevision und Hämatomausräumung und eine anschließende intensivmedizinische Behandlung erforderlich waren. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Arzt die Frau im Vorfeld über die Risiken einer subcutanen Unterminierung des gesamten Halses und mögliche Komplikationen nicht ausreichend aufgeklärt haben. Aus Sicht der Anklagebehörde lag damit hinsichtlich des Eingriffs keine "rechtsgültige Einwilligung“ der Betroffenen vor.

Die OP als solche entsprach allerdings den Regeln der ärztlichen Kunst. Wie ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Sachverständigengutachten ergeben hat, wurde der Eingriff lege artis durchgeführt. Sollte es zu einem anklagekonformen Schuldspruch kommen, müsste der Angeklagte dessen ungeachtet mit einer bis zu zehnjährigen Freiheitsstrafe rechnen. 

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