Polizei zieht in Wien falschen Taxilenker aus dem Verkehr
Beamten der Landesverkehrsabteilung hatten den Mann zuerst wegen einer fehlenden Taxilenkberechtigung angehalten. Im Zuge der Befragung stellte sich heraus, dass der 33-Jährige überhaupt keinen gültigen Führerschein besaß.
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Dazu kommt, dass der kroatische Schein, mit dem er sich auszuweisen versuchte, vermutlich eine Totalfälschung ist.
Damit nicht genug: Es lag auch eine sogenannte "Aufenthaltsermittlung" vor. Der Mann war also verpflichtet, seinen Aufenthaltsort bei Gericht zu melden. Im Strafverfahren dient die Aufenthaltsermittlung grundsätzlich zur Durchführung des Strafverfahrens, etwa durch die Ergreifung eines Beschuldigten.
Außerdem hatte der falsche Taxilenker Verwaltungsstrafen in fünfstelliger Höhe nicht bezahlt. Der 33-Jährige wurde umgehend festgenommen und mehrfach angezeigt. Er befindet sich in Polizeigewahrsam, der falsche Führerschein wurde sichergestellt.
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