Döbling will beim Parkpickerl folgen

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Verkehr

Parkpickerl: Keine Ausnahme für Wiener Ärzte

Ärztekammer will weitere Gespräche mit Stadträtin Renate Brauner suchen.

09/04/2014, 05:25 PM

Die Wiener Ärzte werden nicht von der geltenden Kurzparkzonenregelung ausgenommen. Sie erhalten keine Abstellgenehmigung – also kein "Parkpickerl" – für den Ordinationsstandort. Das hat die für Gebühren zuständige Stadträtin Renate Brauner (SPÖ) nun klargestellt.

Die Ärztekammer hatte wiederholt gefordert, dass niedergelassene Mediziner den Gewerbebetrieben gleichgestellt werden. Diese erhalten nämlich inzwischen ein Pickerl, falls sie das Kfz betrieblich benötigen. Ärzte erhalten auch eines – aber nur für ihren Wohnbezirk, falls dieser Pickerlzone ist. Wenn ihre Ordination in einem anderen Stadtteil liegt, haben sie hingegen keinen Anspruch auf die Plakette.

Abfuhr

Brauner hat in einer Reaktion auf einen ÖVP-Resolutionsantrag dem Ansinnen eine Abfuhr erteilt. Sie verwies dabei auf bestehende Ausnahmeregelungen für Ärzte etwa in der Straßenverkehrsordnung. Bei einer Fahrt zu einer Hilfeleistung müsse auch jetzt schon nicht gezahlt werden. Damit bestehe eine angemessene Regelung, eine weitere Befreiung sei nicht nötig, hieß es.

Die Ärztekammer sieht das anders: Eine Gleichstellung mit Gewerbebetrieben hätte vor allem den Hausärzten eine große Erleichterung bei ihrer Visitentätigkeit gebracht, zeigt sich Johannes Steinhart, der Obmann der Kurie niedergelassener Ärzte überzeugt.

Viele Ärzte würden für die Krankenbesuche ihr Auto benötigen: "Und sie können nicht jedes Mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Wohnort fahren, um das Auto für eine dringend eingeschobene Visite zu holen." Eine Ausnahmeregelung sei daher "hoch an der Zeit".

Die Ärztekammer wolle daher weitere Gespräche mit Brauner suchen, hieß es am Donnerstag.

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