ÖBB bekommen Vorrang

Zwei Züge der ÖBB stehen an einem Bahnsteig.
Westbahn-Chef Erich Forster wirft dem neuen Taktfahrplan Wettbewerbsfeindlichkeit vor

Der Taktfahrplan, der im Zuge einer Novelle des Eisenbahngesetzes gesetzlich verankert werden soll, räumt den ÖBB Vorrang bei Trassen ein.

Im Gesetzesentwurf heißt es: „Die Zuweisungsstelle hat speziellen Eisenbahnverkehrsdiensten in den im § 65c Abs. 3 geregelten Fällen im Netzfahrplanerstellungs- und Koordinierungsverfahren Vorrang einzuräumen.“

Für die Westbahn ist das wettbewerbsfeindlich. „Hier soll elegant der Wettbewerb ausgeschaltet werden“, wird Westbahn-Chef Erich Forster im Standard zitiert. Der ÖBB-Konkurrent und alle anderen Bahnbetreiber in Österreich hätten bei der Trassenvergabe dann womöglich das Nachsehen gegenüber dem ÖBB-Personenverkehr als Taktfahrplan-Anbieter.

"Freier Zugang"

Das Verkehrsministerium betonte gegenüber der Zeitung, der freie Zugang zum Schienennetz werde keinesfalls ausgeschlossen.Westbahn-Chef Forster hingegen schlägt vor, dass nicht die ÖBB-Personenverkehr AG den Taktfahrplan umsetzt, sondern die ÖBB-Infrastruktur AG, die dann die Privatbahnen einbinden könnte.

Die Arbeiterkammer (AK) wiederum lobt den Vorrang für den Taktfahrplan. „Es kommt klar zum Ausdruck, dass der Taktverkehr eine Schlüsselrolle im Schienenverkehr spielt“, heißt es in der AK-Stellungnahme zum Begutachtungsverfahren.

Die Begutachtung des Gesetzesentwurfs läuft laut Parlamentswebsite noch bis zum 4.Mai. Im Kern geht es bei der Gesetzesnovelle um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums („Recast“ des 3. Eisenbahnpakets).

Kommentare