Nächste Runde im Rotlicht-Prozess

Instinktiv stellte sich Gertraud G. tot. Doch der Unbekannte war noch in ihrer Nähe, als sie um Hilfe rief. Der Täter kehrte zurück in die Küche und drosch weiter mit einem Baseballschläger auf den Kopf der 44-Jährigen ein.
Gewiss ist: Die Gattin eines Rotlichtlokal-Besitzers aus Oberösterreich trug bleibende Schäden davon. Unklar ist hingegen, wer der Schläger war, der sich mit einem Vollvisierhelm und mit Ledergewand getarnt hatte.
Die Wiener Staatsanwaltschaft glaubt fest daran, dass es Andreas B. war. Er sitzt mit dem ehemaligen „Gürtelkönig“ Richard Steiner auf der Anklagebank, gehörte laut Behörde zu jenem Klüngel, der das Rotlicht mit eiserner Faust regierte, und dem nun ein Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und anderen Delikten gemacht wird.
Sechs Jahre später
Doch die Anklage gegen B. bröckelt in diesem Punkt. Sie stützt sich auf eine Gegenüberstellung, sechs Jahre nach dem Vorfall: B. wurde samt Helm dem Ehemann des Opfers gezeigt. Der Zeuge will sich ein sternförmiges Tattoo am Hals des Schlägers eingeprägt haben. Genau ein solches hat B. Allerdings trug er bei der Gegenüberstellung keinen Vollvisierhelm, wie ihn das Opfer beschrieben hatte. B. bekam, so ist es auf Fotos zu sehen, einen Halbvisierhelm aufgesetzt. Sein Verteidiger Robert Lattermann brachte zu Demonstrationszwecken beide Helm-Typen mit: „Mit einem Vollvisierhelm“, zeigte er, „war das Tattoo in der besagten Situation nicht zu sehen.“
Indes bestätigte gestern ein rumänisches Paar B.s Aussage. Der mehrfach Vorbestrafte befand sich an jenem Tag laut den Zeugen in Rumänien. Tags darauf, so steht es auf einer Versicherungsbestätigung, hatte er angeblich einen Verkehrsunfall. Ein Urteil im „Rotlicht-Prozess“ soll Anfang Oktober fallen.
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