Nach Beißattacke: Wien prüft Alko-Limit für Kampfhundehalter

Freilaufender Kampfhund (Symbolbild) ging im Wald auf Zwölfjährigen los und fügte ihm schwere Bisswunden zu
Diskutiert wird eine 0,5-Promille-Grenze. Die Verschärfung des Gesetzes könnte noch heuer in den Landtag kommen.

Nachdem in Wien-Donaustadt ein Rottweiler ein kleines Kind angegriffen und lebensgefährlich verletzt hat, prüft Wien nun eine Verschärfung des Tierhaltegesetzes. Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) bestätigte gegenüber der APA Medienberichte, dass überlegt werde, ein Alko-Limit für Besitzer sogenannter Kampfhunde einzuführen. Im Gespräch ist derzeit eine 0,5-Promille-Grenze, wie es sie auch für Autofahrer gibt.

"Eigentlich steht ein solches Verbot jetzt schon im Gesetz", erläuterte die Ressortchefin. Denn die Haltung des Tieres habe so zu erfolgen, dass niemand gefährdet werde. Damit sei schon jetzt nicht gestattet, betrunken mit einem solchen Hund unterwegs zu sein. Nun sei geplant, das noch detaillierter auszuführen, was etwa Kontrollen erleichtern würde.

Sima: "Wäre für strenge Bestrafung"

Details werden laut Sima noch diskutiert, wobei sie keinen Hehl aus ihrem Wunsch nach deutlichen Konsequenzen machte: "Ich wäre für eine sehr strenge Bestrafung." Möglich sei etwa, alkoholisierten Personen den (für gelistete Hunde nötigen, Anm.) Führschein zu entziehen. Allerdings, so gab die Stadträtin zu bedenken, wäre damit auch die Abnahme des Hundes verbunden. Denn Personen ohne Erlaubnis dürfen mit diesen Tieren nicht unterwegs sein.

Nun sollen Gespräche etwa mit der Polizei und der Tierschutzombudsstelle folgen. Sima will die Verschärfung noch heuer vor Jahresende in den Landtag bringen, sagte sie.

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