Mutter erstochen: 46-Jähriger vor Geschworenen

Ein Polizeiauto parkt vor einem mehrstöckigen Gebäude in einer Stadt.
85 Jahre alte Frau starb in ihrer Wohnung in der Brigittenau. Sohn handelte laut Gutachten in akut paranoidem Zustand.

Ein Wiener Schwurgericht muss sich am kommenden Donnerstag mit einem 46-jährigen Mann auseinandersetzen, der in der Nacht auf den 4. November 2015 seine betagte Mutter erstochen haben soll. Er fügte laut Staatsanwaltschaft der 85 Jahre alten Frau mit einem Küchenmesser etliche Stich- und Schnittverletzungen zu. Die Frau starb noch in ihrer Wohnung in der Gasteigergasse in der Brigittenau.

Gutachten: Sohn war nicht zurechnungsfähig

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Sohn im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Der Sachverständige bescheinigte ihm, in einem akut paranoid-wahnhaften Zustand gehandelt zu haben, der die Aufhebung der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit bewirkte. Die Anklagebehörde hat daher mangels seiner Schuldfähigkeit die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Eigenen Angaben zufolge bemerkte der Mann in den Tagen vor der Bluttat, dass mit ihm etwas nicht in Ordnung war. Er hörte Stimmen, fühlte sich verfolgt, hatte Angstschübe. Mit seiner Mutter, um die er sich regelmäßig kümmerte, verband ihn eine schwierige Beziehung. Die 85-Jährige soll seine Beziehung zu einer Slowakin einerseits nicht goutiert und andererseits eifersüchtig darauf reagiert haben.

Er habe Stimmen gehört

Wie der Sohn nach seiner Festnahme erklärte, hörte er im Stiegenhaus Stimmen, als er die betagte Frau am 3. November besuchen wollte. Weil er sich "nicht sicher" fühlte, griff er zum Messer. Dass er damit zugestochen hatte, gab der 46-Jährige im Ermittlungsverfahren zu. Er sei damals aber "nicht ganz bei mir gewesen".

Mitarbeiter tragen einen langen, grauen Gegenstand aus einem Lieferwagen.
ABD0069_20151104 - WIEN - ÖSTERREICH: Eine Frau ist Mittwoch, 4. November 2015, in Wien-Brigittenau tot in ihrer Wohnung in der Gasteigergasse gefunden worden. Die Polizei ging nach ersten Informationen von einem Gewaltverbrechen aus. Im Bild: Der Abtransport der Toten durch die Bestattung. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH
Sollte dem Unterbringungsantrag vom Gericht Folge geleistet werden, wäre das die rechtliche Grundlage, um den Mann im Maßnahmenvollzug medikamentös bzw. therapeutisch behandeln zu können. Ansonsten ist laut Gerichtspsychiater davon auszugehen, dass der Betroffene weitere Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.

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