Missglückter Reizgas-Test in Josefstadt

Blick durch ein Gitter auf ein mehrstöckiges Gebäude mit einem Innenhof.
Wachbeamter brach bei Vorführung zusammen, Krankenschwester wurde verletzt.

Ein missglückter Reizgas-Test in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist am Donnerstag im Straflandesgericht aufgearbeitet worden. In Anwesenheit von Vertretern des Justizministeriums und der Justizwache wollte 2010 eine an sich auf Feuerverhütung und -bekämpfung spezialisierte Firma die Wirkung eines Reizgas-Werfers demonstrieren. Man erhoffte sich dadurch, einen Auftrag der Justiz an Land zu ziehen. Die Produktvorführung ging allerdings völlig daneben. Nachdem ein Mitarbeiter der Firma durch die Speiseluke das CS-Gas in eine Zelle gesprüht hatte, ging der darin befindliche Justizwachebeamte, der sich als Testperson zur Verfügung gestellt hatte, zu Boden. Er soll – wie in einem schriftlichen Vermerk festgehalten wurde – einen "totalen Atemverlust" erlitten haben.

Noch schlimmer traf es eine Krankenschwester, die von der Übung gar nicht informiert worden war und die am Gang vom entweichenden Gas umnebelt wurde. Die Frau erlitt Verätzungen der Atemwege und der Augen und leidet bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie kann ihren Beruf nicht mehr ausüben und musste sich vorzeitig pensionieren lassen.

Der Mitarbeiter der oö. Firma und der Geschäftsführer des deutschen Herstellers des Reizgas-Werfers, denen die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung ankreidete, mussten sich am Donnerstag vor Gericht verantworten.

Beide zeigten sich nicht geständig und wiesen sich wechselseitig die Schuld zu. Der Prozess wurde letztlich zur Einvernahme von Zeugen auf Anfang Dezember vertragt.

Bandion nicht befangen

Kurioses Detail am Rande: Der Vorfall ereignete sich am 17. Mai 2010, als Claudia Bandion-Ortner noch Justizministerin war. Just die mittlerweile wieder als Richterin ans Wiener Straflandesgericht zurückgekehrte Bandion-Ortner leitet nun den Prozess. "Ich fühle mich nicht befangen deswegen", betonte sie gleich zu Beginn der Verhandlung. Weder Staatsanwalt noch Verteidigung erhoben Einwände gegen diese Rechtsauffassung.

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