Maria Theresia gekapert: „Achtenswerte“ Straftat

Maria Theresia gekapert: „Achtenswerte“ Straftat
Greenpeace-Aktion: Verwaltungsgericht warf milderen Blick auf die Denkmal-Aktion mit Atemschutzmaske

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace bekam jüngst unverhofft höchste Anerkennung, und zwar von einer Stelle, die für das Verteilen derartiger Anerkennungen nicht gerade bekannt ist: vom Landesverwaltungsgericht Wien.

Im Mai vorigen Jahres hatte Greenpeace Stickstoffdioxid-Messungen (NO2) vor österreichischen Schulen an verkehrsreichen Straßen durchgeführt. Bei fast allen Standorten lagen die Werte über dem gesetzlich erlaubten EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Laut der Weltgesundheitsorganisation führt die Schadstoffbelastung in Österreich zu jährlich 21.000 zusätzlichen Fällen von Bronchitis und 15.000 Asthma-Anfällen bei Kindern.

Mit einer spektakulären Aktion beim Maria-Theresien-Denkmal zwischen dem Naturhistorischen und Kunsthistorischen Museum in Wien machte Greenpeace am 23. Mai 2017 auf die hohen Luftschadstoffwerte vor Österreichs Schulen aufmerksam. Aktivisten kletterten auf das 20 m hohe Monument und setzten Maria Theresia eine Atemschutzmaske auf. Das Denkmal wurde nicht zufällig ausgewählt: Der Monarchin Maria Theresia, die die Unterrichtspflicht eingeführt hat, sei das Wohl der Kinder ein Anliegen gewesen, wurde argumentiert.

Schaumgummi

Eine Aktivistin wurde ausgeforscht und wegen des verbotenen Besteigens eines Denkmals zu 140 Euro Geldstrafe bzw. acht Stunden Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Sie beschwerte sich und wandte ein, die Aktion sei vorher geprobt und mit größter Sorgfalt durchgeführt worden. Man habe die Leitern mit Schaumgummi gepolstert und die Atemschutzmaske aus weichem Material hergestellt, um der Regentin keinen Schaden zuzufügen.

Das Landesverwaltungsgericht Wien zeigte sich gnädig und wandelte die Geldstrafe in einen Verweis um. Die Tat wurde wegen der „schonenden Art der Durchführung“ als gering eingestuft. Überdies wurde sie laut dem Gericht „aus achtenswerten Beweggründen begangen“, wodurch man es bei einer bloßen Ermahnung belassen könne.

ricardo peyerl

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