Krankenhaus Nord beschäftigt vierte Wiener U-Kommission

Krankenhaus Nord beschäftigt vierte Wiener U-Kommission
Die Beantragung einer Kommission in Wien ist ein Minderheitsrecht und somit auch ohne Regierungsmehrheit möglich.

Mit der Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord hat am Mittwoch die mittlerweile vierte gemeinderätliche U-Kommission begonnen. Premiere feierte ein derartiges Gremium 2002/03, als die Praxis der Flächenwidmung unter die Lupe genommen wurde. 2003/04 beschäftigte man sich mit Pflegeskandalen, 2008/09 mit Missständen in Psychiatrieeinrichtungen.

Die Einsetzung einer U-Kommission ist in der Hauptstadt seit 2001 möglich, als die Stadtverfassung entsprechend geändert wurde. Beim Thema KH Nord haben erstmals die Regierungsparteien SPÖ und Grüne die Einsetzung einer U-Kommission veranlasst. Bisher ging dies stets von der Opposition aus.

Krankenhaus Nord beschäftigt vierte Wiener U-Kommission

Möglich war dies, da die Beantragung einer Kommission in Wien ein Minderheitsrecht ist und somit auch ohne Regierungsmehrheit möglich ist. Konkret braucht es dafür die Unterschrift von 30 der 100 Gemeinderatsmandatare. Die Kommission selbst hat inzwischen 18 und nicht mehr wie bisher 15 Mitglieder. Das wurde erst kürzlich beschlossen, um auch den NEOS die Teilnahme zu ermöglichen.

Öffentliche Sitzungen

Die Aufteilung nach einzelnen Fraktionen bemisst sich an ihrer jeweiligen Mandatsstärke im Gemeinderat. Fix ist, dass Angehörige des Stadtsenats - also beispielsweise Stadträte - nicht nominiert werden dürfen. Der Vorsitz bzw. stellvertretende Vorsitz wird ausgelost, wobei hier auf eine Liste von Richtern, Rechtsanwälten und Notaren zurückgegriffen wird.

Die Untersuchungskommission kann für die Beweiserhebung Zeugenladungen beschließen, wobei die Entscheidung darüber mittels Mehrheitsbeschluss - und nicht vom Vorsitzgremium - erfolgt. Die Zeugen unterliegen der Wahrheitspflicht. Es gilt das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Am Schluss steht ein Bericht, der dem Gemeinderat vorgelegt wird. Zeitlich ist die Dauer einer U-Kommission auf ein Jahr begrenzt. Die Frist beginnt mit der offiziellen Einsetzung durch den Gemeinderat, was im vorliegenden Fall bereits im April erfolgt ist.

Die bisherigen U-Kommissionen hatten durchaus politische Folgewirkungen: Nach der Aufarbeitung der Pflegemissstände musste die damalige Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann (SPÖ) ihren Hut nehmen, die Leitung des Krankenanstaltenverbunds wurde ausgetauscht und die Schließung des Geriatriezentrums in Lainz beschlossen. Im Fall der Psychiatrie-Kommission gab es keine personellen Konsequenzen. Allerdings wurde die Dezentralisierung der Psychiatrie beschleunigt und die Netzbetten wurden abgeschafft.

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