Kooperation: Polizei erhält Zugriff auf Live-Videomaterial der Wiener Linien

Kooperation: Polizei erhält Zugriff auf Live-Videomaterial der Wiener Linien
Es wurden Wissensaustausch und gemeinsame Übungen vereinbart sowie die Handhabung von Überwachungskamera-Aufnahmen definiert

20.000 Menschen nahmen am vergangenen Wochenende an der Corona-Demonstration teil, die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Unterstützt wurde sie im Hintergrund von den Wiener Linien, die bei derartigen Protestkundgebungen stets mit der Exekutive kooperieren.

Polizei und  Wiener Linien bauen ihre Zusammenarbeit nun aber noch weiter aus: Im Rahmen einer neuen Vereinbarung wurden die gemeinsamen Kontrollmaßnahmen für Großveranstaltungen und Demonstrationen schriftlich festgehalten. „Vieles haben wir ohnehin schon gemacht“, sagt ein Polizeisprecher. Jetzt wurde konkretisiert, wer im Ernstfall was zu tun hat.

Ziel sei es, einen reibungslosen Ablauf bei Großveranstaltungen zu gewährleisten. Dazu seien auch  gemeinsame Übungen und ein regelmäßiger Wissensaustausch notwendig.

Videos zu Ermittlungszwecken

Neu ist – und das ist die weitreichendste Änderung –, dass die Polizei bei ihrer Ermittlungsarbeit künftig auch Zugriff auf die Live-Videos der Wiener Linien hat. Auf diese Maßnahme soll in Gefahrensituationen, etwa bei Alarmfahndungen oder um Personenströme bei Demos zu beobachten, zurückgegriffen werden.

Laut Polizei sei es bereits in der Vergangenheit vorgekommen, dass Beamte bei Sofortfahndungen die Video-Kontrollräume der Wiener Linien aufsuchten, um Fluchtrouten zu beobachten. Das dichte Netz an Überwachungskameras in den Öffi-Gebäuden sei dafür ideal. Geschehen sei das aber bisher eher spontan – wenn es die Situation erforderte.

Ältere Bild- und Videoaufnahmen werden die Wiener Linien – wie bisher, wird betont – ausschließlich nach Aufforderung durch die Exekutive für konkrete Ermittlungen zur Verfügung stellen.

Festgehalten wurde auch, dass die rund 140 Sicherheitsdienst-Mitarbeiter der Wiener Linien als „Eisenbahnaufsichtsorgane“ für die Sicherheit im Normalbetrieb verantwortlich sind. Von der Polizei werden sie nur anlassbezogen unterstützt.

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