Kellnerin in Wiener Cafe belästigt: Klage gegen Chef

(Symbolbild)
Arbeitgeber wiegelte ab statt zu helfen. Gericht entschied zugunsten der Klägerin.

Eine Kellnerin ist in einem kleinen Wiener Cafe von einem Gast sexuell belästigt worden. Ihr Chef hat laut Arbeiterkammer (AK) nichts dagegen getan. Im Gegenteil: "Es ist leichter eine neue Kellnerin zu finden als neue Gäste", soll der Arbeitgeber gemeint haben. Der Richter glaubte der Frau, die AK erstritt für sie rund 2.500 Euro ausständiges Entgelt und 1.000 Euro Schadenersatz.

Die Umgangsformen in dem Lokal seien der Kellnerin zufolge rau gewesen. Ein Übergriff "brachte das Fass zum Überlaufen", berichtete die AK am Montag. Ein Gast versuchte demnach, die Frau an sich heranzuziehen und griff ihr dabei ans Gesäß. Auf eine Beschwerde beim Chef habe dieser mit den Worten reagiert, die Gäste seien halt so, aber sie seien ja nicht gefährlich.

Am Tag nach diesem Vorfall wurde die Kellnerin von einem Stammgast wüst beschimpft, zu Sex aufgefordert und schließlich, als die Kellnerin einen Anruf bei der Polizei ankündigte, bedroht. Auch in diesem Fall habe der Chef die Sache abgewiegelt. Die Frau holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer, es kam zum Prozess.

Im Gerichtsverfahren bestritten der Chef und seine Frau die sexuelle Belästigung. Gleichzeitig machten sie jedoch Kleidungsstil und Persönlichkeit der Frau für Übergriffe verantwortlich. Der Richtersenat entschied zugunsten der Klägerin. Ihre Chefs hätten sie vor den Übergriffen schützen müssen. Im Urteilsspruch hieß es: "Beim Tatbestand der sexuellen Belästigung geht es letztlich um die Beeinträchtigung der menschlichen Würde."

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