Kein Urteil im Prozess um Halsstich

Ein hölzernes Rednerpult mit Mikrofonen und einem Stuhl im Hintergrund.
Neuen Partner der Ex im Schlaf attackiert. Wahrspruch der Geschworenen verworfen.

Ohne Urteil ist am Donnerstag im Landesgericht der Prozess gegen einen 34-jähriger Mann zu Ende gegangen, der in der Nacht auf den 28. April 2015 in Wien-Währing den neuen Partner seiner Ex-Freundin im Schlaf attackiert und mit einem Messerstich in den Hals schwer verletzt hatte. Der Wahrspruch der Geschworenen wurde von den drei Berufsrichtern wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt.

Die acht Laienrichter hatten die auf versuchten Mord lautende Anklage mehrheitlich verworfen und auf schwere Körperverletzung erkannt. Der vorsitzende Richter Ulrich Nachtlberger und seine Beisitzer akzeptierten dies nicht. Die Verhandlung muss damit nach Prüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) von einem völlig neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden.

Der Angeklagte hatte sich nach Mitternacht über ein gekipptes, gangseitig gelegenes Fenster Zutritt in die Gemeindebau-Wohnung seiner früheren, 29 Jahre alten Freundin verschafft. Er schlich sich ins Schlafzimmer und ging auf ihren schlafenden neuen Freund los. Der 53-Jährige überlebte. Der Angreifer hatte in der Verhandlung die Tötungsabsicht bestritten und von einer "Reflexhandlung" gesprochen.

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