Justizanstalt Josefstadt: Ermittlungen gegen zwei Bedienstete

Verdacht der fahrlässigen Tötung nach Suizid wird geprüft, Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben.
Schriftzug „Justizanstalt Wien - Josefstadt“ und ein stilisierter Adler an einer Gebäudefassade.

Im Zusammenhang mit dem Ableben eines psychisch kranken Häftlings, der sich im Mai 2025 in der Justizanstalt (JA) Josefstadt suizidierte, ermittelt die Staatsanwaltschaft St. Pölten inzwischen gegen zwei Justizbedienstete.

Wie Behördensprecher Thomas Korntheuer auf APA-Anfrage mitteilte, wird der Verdacht der fahrlässigen Tötung geprüft. Neben den zwei namentlich bekannten Verdächtigen richten sich die Ermittlungen auch gegen weitere mögliche unbekannte Täter.

Der 23-Jährige war Ende April 2025 festgenommen und in weiterer Folge wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden, nachdem er seine Mutter tätlich angegriffen und in einem Einkaufszentrum randaliert hatte. Laut den beiden Rechtsvertretern der Familie, Irene Oberschlick und Sebastian Lesigang, war der junge Mann seit Februar 2025 psychisch auffällig, dürfte die ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen haben und hätte nicht im Normalvollzug in einer herkömmlichen JA inhaftiert werden dürfen.

Psychotischen Schub

"Er hatte einen psychotischen Schub. Es lagen deutliche Hinweise auf eine Erkrankung und eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit vor. Er hätte nach der StPO in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht und dort behandelt werden müssen", sagte Lesigang Mitte März der APA.

"Die erhöhte Suizidgefahr aufgrund einer schweren psychischen Störung war bekannt", hält Patrick Frottier, Psychiater und Berater für Suizidprävention in Haftanstalten, in einem Bericht der Fachgruppe Suizidprävention im Strafvollzug fest, der der APA vorliegt. Demnach war der 23-Jährige ein "Hochrisikofall für Suizid" und "nicht ausreichend" untergebracht.

"Psychologische Gespräche" gefordert

In der JA habe es "keinen dokumentierten Kontakt zum psychologischen Dienst" gegeben, was Frottier "nicht nachvollziehbar" nennt: "Psychologische Gespräche in Verbindung mit einer Verlegung auf die Krankenabteilung der JA Josefstadt oder einer Videoüberwachung des Haftraums wären zumindest eine günstige Alternative zu einer akuten Verlegung an eine psychiatrische Abteilung gewesen." Der bloße Verbleib des Mannes in einem Mehrpersonen-Haftraum als einzige Präventivmaßnahme war für den Experten jedenfalls zu wenig.

Im Hinblick auf Frottiers Ausführungen gab die St. Pöltner Staatsanwaltschaft ein medizinisches Ergänzungsgutachten in Auftrag, erklärte Behördensprecher Korntheuer. Wie lange das Ermittlungsverfahren noch dauern wird, sei nicht absehbar.

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