Junge Slowaken zur Prostitution gezwungen: Prozess in Wien

(Symbolbild)
54-Jähriger soll eigene Söhne auf den Strich geschickt haben - Acht Freier mitangeklagt. Verhandlung vertagt.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht gegen einen 54-jährigen Slowaken verhandelt worden, der mehrere junge Landsmänner nach Wien gebracht und zur Prostitution gezwungen haben soll. Unter den Betroffenen befanden sich auch die eigenen Söhne des Mannes, dem Menschenhandel, grenzüberschreitender Prostitutionshandel und Zuhälterei vorgeworfen wurde.

Mitzuverantworten hatten sich im Großen Schwurgerichtssaal auch acht Freier, denen die Anklagebehörde sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (§ 207b StGB) ankreidete. Sie sollen die Zwangslage der mittellosen Burschen - durchwegs Angehörige einer ungarischen Minderheit aus einer Ortschaft in der Südslowakei, die in ärmlichsten Verhältnissen und weitgehend ohne Zukunftsperspektive aufwuchsen - ausgenutzt haben. Die Mitangeklagten im Alter zwischen 47 und 78 Jahre beantragten den Ausschluss der Öffentlichkeit, da sie ihren höchstpersönlichen Lebensbereich nicht coram publico erörtern wollten. Diesem Ersuchen leistete der Schöffensenat (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger) Folge. Noch vor dem Vortrag der Anklage wurden Medienvertreter nach draußen gebeten, während Rechtspraktikanten und Rechtshörer im Saal verweilen durften.

Schweizergarten

Der in U-Haft befindliche Hauptangeklagte - eigenen Angaben zufolge Pensionist mit einem Einkommen von 220 Euro monatlich - wurde von der Justizwache in einem Rollstuhl in den Verhandlungssaal geschoben. Er soll den Transport der Burschen nach Wien organisiert und an ihren Einkünften "mitgeschnitten" haben. Im Schweizergarten, der von Homosexuellen als Treffpunkt für unverbindlichen Sex genutzt wird, boten sich die Jugendlichen gegen Entgelt für geschlechtliche Handlungen an.

Nachdem er die persönlichen Daten der Angeklagten aufgenommen hatte, machte der Richter deutlich, dass die allesamt bisher unbescholtenen Freier ohne Verurteilung davonkommen könnten. Er bot ihnen eine diversionelle Erledigung an, sollten sie sich schuldig bekennen. Ob sie auf dieses Angebot eingingen, war vorerst unklar.

Losgelöst von diesem Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft separat gegen einige Stricher, die mehrere Freier bestohlen bzw. beraubt haben sollen, nachdem sie sich mit deren Lebensverhältnissen vertraut gemacht hatten. Ein Pensionist wurde im Mai 2017 im Zuge einer sogenannten Home Invasion in seiner Wohnung überfallen, ein 66-Jähriger im Jänner 2017 bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt.

Prozess vertagt

Da nicht alle Burschen, die laut Anklage zur Prostitution genötigt wurden, ihrer Zeugenladung nachkamen, musste die Verhandlung vertagt werden. Der Prozess wird am 13. August fortgesetzt.

Von den mitangeklagten acht Freiern nahmen nur zwei die angebotene Diversion an. Sie bekannten sich zum Missbrauch von Jugendlichen (§ 207b StGB) schuldig, erklärten sich jeweils zur Zahlung einer Geldbuße bereit und entgingen damit einer Verurteilung und einer Vorstrafe. Die anderen sechs behaupteten, sie hätten die Burschen für über 18 gehalten und wären sich deren Zwangslage nicht bewusst gewesen bzw. hätten diese nicht ausgenutzt. Gegen diese Männer wird daher weiterverhandelt.

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