Drei Wiederbetätigungsprozesse an einem Tag

Symbolbild
Neben "Rocker Rolf" wurde gegen zwei weitere Männer verhandelt, die mit dem Hitlergruß aufgefallen waren.

Neben dem Prozess gegen einen in der rechtsextremen Szene als "Rocker Rolf" bekannten Sänger haben am Donnerstag im Wiener Landesgericht zwei weitere Schwurverhandlungen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung stattgefunden. Angeklagt waren zwei Männer, die jeweils mit dem Hitlergruß aufgefallen waren.

Ein 32-Jähriger soll am 21. November 2014 bei einem Beratungsgespräch mit seinem AMS-Betreuer die Hand zum Hitlergruß erhoben und "Heil Hitler" gesagt haben, nachdem es - offenbar zum wiederholten Mal - zu Unstimmigkeiten mit dem Vertreter des Arbeitsmarktservice (AMS) gekommen war. Dieser wollte den Langzeitarbeitslosen in einem Mathematik- und Deutsch-Kurs unterbringen, was der 32-Jährige nicht nachvollziehen konnte. "Ich hab' den Hauptschulabschluss und bin Österreicher, also was soll das", fragte sich der Mann noch vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Thomas Kreuter). Seit Jahren komme er mit dem zuständigen AMS-Betreuer nicht zurecht, der sich im Zeugenstand über den Angeklagten folgendermaßen äußerte: "Es wäre mir wichtig, dass er was tut für die Gesellschaft, von der er schon sehr lange lebt, ohne dass er einen Beitrag leistet." Sollte sein Klient schuldig gesprochen werden, spreche er sich dafür aus, dass dieser zur Erbringung von gemeinnützigen Leistungen herangezogen werde.

Nach "neuen Führer" verlangt

Das Gericht, das von Zeugen üblicherweise keine Straf-Empfehlungen erhält, verhängte nach dem Verbotsgesetz eine einjährige Freiheitsstrafe, die dem 32-Jährigen bedingt nachgesehen wurde. Neben dem Hitlergruß soll der Beschäftigungslose noch nach einem "neuen Führer" verlangt haben, damit "gewisse Leute vergast" würden. Der AMS-Betreuer verfasste ein Gedächtnisprotokoll und informierte seinen Vorgesetzten, der den Vorfall bei der im Innenministerium eingerichteten Meldestelle NS-Wiederbetätigung anzeigte.

Bizarrerweise ist der betreffende AMS-Mitarbeiter nach wie vor für den 32-Jährigen zuständig. Dieser erbat sich nach seiner Verurteilung Bedenkzeit, diese ist daher nicht rechtskräftig. Der Mann hatte sowohl die inkriminierten Aussagen als auch den Hitlergruß bestritten.

"Sieg-Heil"-Rufe

In einem anderen Verhandlungssaal im Grauen Haus ging es um einen 39-Jährigen, der in Obdachlosenheimen untergebracht war und dort mit dem Hitlergruß und "Sieg Heil"-Rufen von sich reden machte. "Ich bin rechts aufgetreten", räumte der Mann ein, leugnete aber die anklagegegenständliche Geste ebenso wie die Sprüche. Seine beiden Großväter wären bei der SS gewesen, das habe ihn geprägt. Als er seine Wohnung verlor und trotz Vorsprache bei Ämtern keine neue bekam, habe er sich geärgert. Man habe ihn "immer übergangen" und "die Wohnungen eher den Ausländern gegeben. Da ist das Ganze dann wieder hochgekommen". Er habe zwar geschimpft, sich aber zu nichts Strafbarem hinreißen lassen.

Die Verhandlung gegen den 39-Jährigen, der sich darüber hinaus wegen rassistischer Facebook-Einträge und des Besitzes von NS-Devotionalien verantworten musste, wurde auf Mitte Dezember vertagt. Einige geladene Zeugen waren nicht erschienen.

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