Handyschmuggel ins Gefängnis: Beamte verurteilt
Einen Tag nachdem fünf Gefangene wegen Raubes von verbotenen Handys in einer Wiener Justizanstalt vor Gericht standen, mussten sich am Donnerstag ein Justizwachebeamte sowie ein Häftling wegen des Schmuggels von Mobiltelefonen in die Justizanstalt Josefstadt verantworten. Die beiden bekannten sich zum Teil schuldig.
Laut Anklage soll der ehemalige Wachebeamte (35) - die Anschuldigungen haben ihm seinen Job gekostet, er arbeitet nun als Bauarbeiter - von Februar bis Juni 2013 eine nicht mehr festzustellende Anzahl an Mobiltelefonen in die Justizanstalt geschmuggelt haben. Er soll einen 36-jährigen Insassen angestiftet haben, diese dann an die Häftlinge um einen Preis von 300 bis 400 Euro zu verkaufen. Als Belohnung bekam der Insasse Begünstigungen wie den Job eines Hausarbeiters sowie Zuwendungen wie Lebensmittel sowie einen DVD-Player.
Die beiden kannten sich bereits von einem früheren Gefängnisaufenthalt, als der 36-Jährige Ende 2012 erneut in Haft kam, sorgte der Justizwachebeamte dafür, dass der Häftling als Hausarbeiter auf seine Station kam.
DVD-Player als Belohnung
Ein Hausarbeitskollege erzählte dann dem 36-Jährigen von seinen "Geschäften", nämlich dass er und der Beamte Handys in die Justizanstalt schmuggeln würden. Da dieser Kollege jedoch bald entlassen wurde, bot er dem Insassen an, den Schmuggel an ihn zu übergeben. Kurze Zeit später wurde der 36-Jährige von dem Wachebeamten zur Seite genommen und in alles eingeweiht. Als Gegenleistung bekam er nicht nur ein eigenes Handy - der 36-Jährige wollte mit seinem Sohn in Kontakt bleiben -, sondern auch Lebensmittel sowie einen DVD-Player als Leihgabe.
Das Urteil lief auf mehrmonatige Strafen hinaus: Dem ehemaligen Beamten wurden 18 Monate bedingt nachgelassen. Der Häftling muss die 22 Monate absitzen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der 35-Jährige nahm sein Urteil an, der Insasse erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Richterin Sonja Weis betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Beschuldigten in der Verhandlung eine gewisse "Kaltschnäuzigkeit an den Tag gelegt" hätten, zwar ein Geständnis, aber kein reumütiges abgelegt haben. Der 35-Jährige habe nicht aus sozialen Gründen dem Insassen die Handys übergeben, "es ist schlicht und ergreifend ums Geld gegangen". Und der 36-jährige Strafgefangene, der sich bereits in seinem Vorleben auf Kosten anderer bereichert habe, hat mitgemacht, um sich den Gefängnisalltag zu erleichtern und sich ein "Körberlgeld" zu verdienen.
Kommentare