Grapscher die Nase gebrochen: Verfahren eingestellt
Das Jahr 2019 war gerade einmal eine Stunde alt, als es zum ersten Vorfall kam, der die Öffentlichkeit aufregte: Am Wiener Silvesterpfad hatte ein 20-jähriger Afghane eine 21 Jahre alte Touristin aus der Schweiz am Po begrapscht. Die junge Frau reagierte und schlug dem Grapscher ins Gesicht. Das Ergebnis war ein Bruch des Nasenbeins.
Für Aufregung sorgte der Fakt, dass nicht nur der mutmaßliche Grapscher, sondern auch die 21-Jährige mit rechtlichen Konsequenzen rechnen musste. Gegen sie lag eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung vor.
Einstellung "wenig überraschend"
Nun wurde das Verfahren gegen die Schweizerin allerdings eingestellt. Anwalt Philipp Wolm schätzte die rechtliche Situation nach dem Vorfall für den KURIER ein und lag richtig, wie sich jetzt zeigt: "Die Einstellung des Verfahrens war vorhersehrbar und wenig überraschend. Eine anderslautende Entscheidung wäre schlichtweg unvertretbar gewesen."
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