Goldbarren-Diebstahl: Dreieinhalb Jahre Haft für Wiener Ex-Anwalt

Goldbarren-Diebstahl: Dreieinhalb Jahre Haft für Wiener Ex-Anwalt
20 Kilo Gold gestohlen. "Missbrauch des Vertrauensverhältnisses auf heimtückische Weise" besonders erschwerend. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein ehemaliger Wiener Rechtsanwalt, der am Diebstahl von 20 Kilogramm Gold im Wert von 700.000 Euro beteiligt war, ist dafür am Mittwoch vom Landesgericht für Strafsachen zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 42-Jährige akzeptierte, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wurde der "Missbrauch des Vertrauensverhältnisses auf heimtückische Weise" besonders erschwerend gewertet, wie die vorsitzende Richterin Andrea Philipp-Stürzer sagte. Trotz der bisherigen Unbescholtenheit des Juristen und seiner umfassend geständigen reumütigen Verantwortung kam für das Gericht aus generalpräventiven Gründen eine teilbedingte Freiheitsstrafe nicht infrage.

Gold in Geheimfach unter Holzabdeckung

Nachdem die Täter bei einem ersten Einbruch am 23. September 2017 in der Wohnung der Frau trotz stundenlanger Suche und der Vornahme von Probebohrungen an der Wand die 20 Kilo Gold nicht gefunden hatten, entlockte der Anwalt seiner Vertrauten den Aufbewahrungsort. Das Gold befand sich in einem Geheimfach unter einer Holzabdeckung am Kopfende eines Wohnzimmerschranks. Am 9. Oktober drangen die Einbrecher neuerlich in die Wohnung ein, nachdem der Anwalt die 78-Jährige wie schon beim ersten Mal außer Haus gelockt hatte. Diesmal wurden sie fündig.

"Ich hab' mir alles ruiniert. Meine Mutter leidet sehr darunter"

"Ich hab' mir alles ruiniert. Ich habe Schande über meinen ehemaligen Berufsstand gebracht. Meine Mutter leidet sehr darunter", gab sich der Angeklagte vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Andrea Philipp Stürzer) zerknirscht. Der Kopf der rumänischen Tätergruppe - von ihnen fehlt jede Spur, sie dürften sie sich allesamt in ihre Heimat abgesetzt haben - den er 2016 kennengelernt hatte, hätte ihn "hofiert" und "verführt", gab der Angeklagte zu Protokoll. Nachdem er sich mit dem Mann angefreundet hatte, hätte er diesem eines Abends in alkoholgeschwängerter Stimmung verraten, eine Bekannte hätte ihr gesamtes Vermögen in Gold angelegt und horte dieses zu Hause: "Da sind seine Augen schlagartig anders geworden." Der Mann, der sich ihm gegenüber als "großspuriger Geschäftsmann mit einem weitschweifen Netzwerk" ausgegeben hätte, in Wahrheit aber ein Krimineller war, hätte umgehend beschlossen, der Besitzerin das Gold abzunehmen.

Unklar blieb, warum der Anwalt, der sich nach seiner Festnahme aus der Anwaltsliste streichen hatte lassen, dabei mitmachte, indem er im Vorfeld des Coups die in der Wohnung seiner Freundin angebrachte Alarmanlage fotografierte, die Bilder den Tätern weiterleitete und diesen auch Gelegenheit bot, an die Wohnungsschlüssel zu kommen. Finanzielle Gründe spielten jedenfalls keine Rolle. Der Jurist verdiente zuletzt 6.000 Euro netto monatlich, war Eigentümer zweier Wohnungen und eines gut gepolsterten Wertpapier-Depots. Verteidiger Werner Tomanek vermutete, "das Prickeln des Verbotenen" habe den 42-Jährigen auf die schiefe Bahn geraten lassen.

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