Gefälschte Vollmacht: Leasingbetrug aufgeflogen

Eine Besonderheit ist die Schenkung auf den Todesfall: Der Vertrag wird jetzt beim Notar unterschrieben, aber erst im Todesfall wirksam. "Das sollte man sich gut überlegen. Denn man kann daran nichts mehr ändern, falls sich das Verhältnis zum Beschenkten verschlechtern sollte", warnt Gessler-Wolfinger.
Ein Mitarbeiter eines Autohauses wurde misstrauisch und verständigte die Polizei.

Ein 17-jähriger Rumäne, ein 34-jähriger Inder und ein 44-Jähriger, dessen Staatsbürgerschaft noch unbekannt ist, stehen im Verdacht, den Versuch unternommen zu haben, zwei Autos mit einer gefälschten Generalvollmacht zu leasen.

Der 44-Jährige betrat einige Wochen zuvor den Verkaufsraum eines Autohauses in Favoriten und wollte zwei Fahrzeuge im fünfstelligen Bereich im Namen einer Firma leasen, woraufhin ihm von einem Mitarbeiter des Autohauses mitgeteilt wurde, er brauche dazu eine Generalvollmacht.

Mitarbeiter wurde misstrauisch

Am Donnerstagmittag wollten dann die beiden mutmaßlichen Komplizen des 44-Jährigen die beiden Fahrzeuge leasen, eine Anzahlung im mittleren vierstelligen Bereich war zuvor überwiesen worden und sie legten auch eine Generalvollmacht vor. Da dem Mitarbeiter des Autohauses das Dokument verdächtig vorkam, überprüfte er die Angaben der Personen bei der angegebenen Firma und beim zuständigen Bezirksgericht.

Es stellte sich heraus, dass die Männer weder Angestellte der Firma waren, noch, dass es eine Generalvollmacht gibt. Daraufhin wurde die Polizei verständigt. Die beiden Tatverdächtigen wurden festgenommen. Nach dem 44-Jährigen wird gefahndet.

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