Für "falsche" Messerstiche drohen Einweisung und Haft

Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2016 in einer Gemeindebauanlage auf den Draschegründen (Liesing).
15-jähriges Opfer dürfte für Bruder gehalten worden sein. Prozess startet am 31. Jänner.

Mindestens sieben Mal rammte der 19-jährige Pizzabäcker Ersin C. seinem Opfer das Springmesser in die Brust und den Bauch. Erst als der 15-jährige Edon F. seinen älteren Bruder um Hilfe rief, bemerkte der Täter, dass es sich um eine Verwechslung handelt. Er hatte mit seinem gleichaltrigen ehemaligen Schulfreund abrechnen wollen und dabei dessen kleinen Bruder erwischt. Edon F., der als Lehrling bei einem Baukonzern arbeitete, hatte um sechs Uhr in der Früh die elterliche Wohnung verlassen. Direkt vor der Haustür stach der Täter auf ihn ein.

Der 15-Jährige konnte sich noch schwer verletzt zurück in die Wohnung seiner Eltern schleppen, die die Sanitäter alarmierten. In einer sechsstündigen Notoperation konnte das Leben des Buben gerettet werden.

Verübt wurde der Anschlag bereits am 21. Oktober 2016 in einer Gemeindebauanlage auf den Draschegründen in Wien-Liesing. Aber erst ein Jahr später konnte der Täter ausgeforscht werden. Seine Schwester hatte gegenüber einer Sozialarbeiterin angedeutet, dass ihr Bruder 2016 in einen Mordversuch involviert gewesen sei.

Ehre der Schwester

Genau um diese Schwester war es damals gegangen. Ersin C. hatte (falsche) Gerüchte gehört, dass sein Schulfreund Elber F. eine sexuelle Beziehung mit seiner Schwester haben soll und dadurch ihre Ehre sowie die ihrer Familie verletzt habe. Er wollte ihre Ehre unbedingt wiederherstellen und fasste laut Anklage den Entschluss, Elber F. zu töten.

Der Staatsanwalt lastet dem von Nikolaus Rast verteidigten Ersin C. deshalb versuchten Mord an, am 31. Jänner muss sich der nun 20-Jährige vor Wiener Geschworenen verantworten. Der Angeklagte sagt aber, dass er nie die Absicht gehabt habe, Elber F. – und schon gar nicht dessen jüngeren Bruder – umzubringen. Das Messer hatte er nach der Tat in einem Park vergraben.

Der Gerichtspsychiater Peter Hofmann attestiert dem Angeklagten wegen einer paranoiden Schizophrenie eine herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit und empfiehlt – neben einer möglichen Haftstrafe von bis zu 15 Jahren – die Einweisung in eine Anstalt.

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