Feuer in Anhaltezentrurm: Schubhäftlinge verurteilt

(Symbolbild)
Haftstrafen wegen Sachbeschädigung: Gericht ging nicht von Brandstiftung aus.

Die sechs Schubhäftlinge, die am 14. September 2018 ihre Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) Hernals angezündet hatten, sind am Freitagabend am Landesgericht für Strafsachen schuldig erkannt worden. Sie wurden aber nicht - wie angeklagt - wegen versuchter Brandstiftung, sondern wegen schwerer Sachbeschädigung, fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Sechs bis zwölf Monate

Die Angeklagten erhielten bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten. In zwei Fällen wurden die Strafen zur Gänze auf Bewährung ausgesprochen, ein Angeklagter bekam von seinen neun Monaten drei bedingt nachgesehen. Den unbedingten Strafteil hat er bereits unter Anrechnung der U-Haft verbüßt.

Die übrigen Angeklagten, darunter ein 21 Jahre alter Afghane, von dem die Idee zum Feuerlegen ausgegangen sein soll, fassten unbedingte Strafen aus. Ausschlaggebend dafür war in diesen Fällen ein getrübtes Vorleben in Form rechtskräftiger Vorstrafen.

Kommentare