Fall Aslan G.: OGH lehnte neues Auslieferungsverfahren ab

Aslan G. (M) und Justizwachebeamte im Jahr 2015
Angeblicher Sechsfachmörder soll nach Russland. Noch keine Entscheidung zu Transportfähigkeit.

Im Fall des 2015 in Wien festgenommenen angeblichen Sechsfachmörders Aslan G. ist ein Antrag auf Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgelehnt worden. Der Antrag war von den Rechtsvertretern des Beschuldigten eingebracht worden, nachdem das Justizministerium grünes Licht für die Auslieferung nach Russland gegeben hatte.

G. soll als Kopf einer kriminellen Vereinigung 2012 und 2013 die Ermordung von sechs Menschen durch Mitglieder seiner Organisation in Auftrag gegeben haben. Der Gruppierung werden auch die 2008 verübten Morde am nordossetischen Vizepremier Kasbek Pagijew und am der Bürgermeister der Hauptstadt Wladikawkas, Witali Karajw, angelastet.

Der von Zielfahndern festgenommene G. bezeichnet sich als Opfer einer Verwechslung aufgrund einer Namensgleichheit. Um die Auslieferung auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft in Moskau abzuwenden, haben die Rechtsvertreter von G. auch Flugangst ihres Mandanten ins Treffen geführt. Ein diesbezügliches Gutachten werde vermutlich demnächst vorliegen, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn.

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