Erneut 100.000 Euro Strafe für Uber in Wien

Erneut 100.000 Euro Strafe für Uber in Wien
Zwei weiteren Klagen von 40100 wurden stattgegeben. Gesamtstrafbetrag beläuft sich mittlerweile auf 320.000 Euro

Für den Fahrtendienstvermittler Uber wird eine weitere Strafzahlung fällig. Das Exekutionsgericht Wien gab neuerlich zwei Strafeanträgen statt, die von der Taxifunkzentrale 40100 und Anwalt Dieter Heine eingebracht wurden. Mit diesen Urteilen wird Uber zu weitere 100.000 Euro Strafzahlung verdonnert. Insgesamt wurde damit neun Strafanträgen stattgegeben. Derzeit beläuft sich die Gesamtstrafsumme auf 320.000 Euro.

Bemerkenswert findet Heine den Strafbeschluss zum achten Antrag: "Der wurde alleine aufgrund der Tatsache, dass Uber seine App und Homepage zur Verfügung stellt, erlassen." Das zeige, dass die App, so wie sie funktioniere "illegal" sei, so Heine.

Die Historie

Wie es zu den Strafanträgen gekommen ist:

Im Frühjahr dieses Jahres hat 40100-Anwalt Heine erstmals Klage gegen das US-Unternehmen Uber eingelegt. Denn die Funktionsweise der App sei strafwidrig. Uber würde sich Punkten der Betriebsordnung für Mietwägen, mit denen Uber unterwegs ist, widersetzen, Fahrer würden Aufträge direkt von Uber erhalten - nicht vom Mietwagenunternehmer selbst; weiters würden die Fahrer wegen der App die Rückkehrpflicht verletzen, weil sie auf der Straße auf weitere Aufträge warten und nicht in die Betriebsstätte zurückfahren würden.

Als die einstweile Verfügung gegen Uber schlagend wurde, ging das Unternehmen zwei Tage offline, stellte das System um und ging danach mit neuen Richtlinien und neuen Verträgen online.

Doch Dieter Heine und die Taxifunkzentrale 40100 beobachteten in den vergangenen Monaten weiterhin Verstöße - von Uber selbst und Fahrern, die mit der App unterwegs sind. Diese Fälle brachten sie beim Exekutionsgericht ein. Nun werden die Strafanträge nacheinander abgearbeitet.

Uber hat die Möglichkeit, Rekurs einzulegen.

Heine schließt nicht aus, weitere Klagen einzubringen. "Offenbar sind die 320.000 Euro Strafe für einen internationalen Konzern noch immer kein Grund, rechtskonform zu handeln", meint Heine.

Die Gegenseite

Vom Unternehmen heißt es zu der Causa: "Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein."

Weiters weist Uber darauf hin, dass es sich lediglich um eine Exekutionsbewilligung, kein Urteil handle. Das Gericht sage in seinem Schreiben auch sehr deutlich, das darin nur die Äußerungen zur Strafhöhe berücksichtigt wurden. Also der Strafgrund, sprich der eigentliche Verstoß, seien nicht geprüft worden.

 

 

Kommentare