Entschuldigung in Causa "Bakary J"

Ein Mann telefoniert mit dem Handy am Ohr.
Amnesty International erhöht in der Foltercausa den Druck auf die Republik. Das Ministerium hat sich indes entschuldigt.

Bakary J. dachte, er müsse sterben. Damals, als er vor sechs Jahren von drei Beamten der Wiener Polizei in einer abgelegenen Leopoldstädter Garage schwer misshandelt wurde. Es war einer der größten Polizeiskandale der letzten Jahre. Die WEGA-Beamten brachen dem Gambier nach einer gescheiterten Abschiebung Knochen im Gesicht und zogen ihre Waffen. "Schließ deine Augen und sprich dein letztes Gebet", sagten sie.

Der Flüchtling überlebte knapp. Heute wohnt er mit seiner Frau und zwei Kindern in Wien. Die drei Beamten wurden unlängst aus dem Polizeidienst entlassen. Einer von ihnen ist am Mittwoch von seiner Exfrau wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt worden. Er saß für kurze Zeit in Untersuchungshaft, ist inzwischen aber wieder aus der Haft entlassen worden. Er wurde nach seiner Einvernahme auf freiem Fuß angezeigt.

Ein vierter WEGA-Beamter, der damals vor sechs Jahren nicht direkt an der Tat beteiligt gewesen sein will, versieht indes weiter Dienst.

"Endlich gibt es in der Causa erste Fortschritte", sagt Heinz Patzelt, Chef von Amnesty International Österreich. Patzelt präsentierte am Mittwoch den Jahresbericht zur weltweiten Lage der Menschenrechte. Zum Fall Bakary sagt er: "Die Republik muss sich bei Bakary J. entschuldigen, ihn finanziell entschädigen und eine Sicherung des Aufenthaltsrechts gewährleisten." Ginge es nach dem Amnesty-Chef hätte auch der vierte Beamte entlassen werden müssen. "Was ihm zur Last gelegt wurde, hätte ausgereicht, um ihn als Mitwisser oder Mittäter anzusehen. Doch die Gerichte sahen das anders. (...) Und das Problem ist: Den Tatbestand der Folter gibt es in Österreich bis heute nicht."

Ministerium reagiert

Ein Sprecher des Innenministeriums kündigt im Gespräch mit dem KURIER nun konkrete Schritte in der Causa an: "Wir werden noch heute mit Bakary reden und uns im Namen des Ministeriums bei ihm entschuldigen." Eine finanzielle Entschädigung wird ebenfalls immer wahrscheinlicher: "Bakary J. hat gemäß des Amtshaftungsgesetzes ganz eindeutig Anspruch auf eine Entschädigung." Ein entsprechender Antrag könne jederzeit gestellt werden.

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