Eissalon-Chefin zittert ums Baby

Estibaliz C., die zwei Männer ermordet haben soll und in U-Haft sitzt, fürchtet, dass man ihr Kind nach der Geburt wegnimmt - eine unbegründete Sorge.
Eissalon-Chefin zittert ums Baby

Die in U-Haft sitzende Eissalonbesitzerin Estibaliz C., die zwei Männer ermordet und im Keller einbetoniert haben soll, ist im sechsten Monat schwanger. Für Jänner 2012 wird die Geburt ihres Kindes erwartet. Die 32-Jährige fürchtet laut News, dass man es ihr sofort wegnehmen wird.

Ihr Verteidiger Rudolf Mayer kann diese Sorge im KURIER-Gespräch nicht zerstreuen: "Über das Wohl und die Unterbringung des Kindes hat das Pflegschaftsgericht zu entscheiden, bis jetzt gibt es aber noch keine Entscheidung. Fakt ist: Wenn die voraussichtliche Haft drei Jahre übersteigt, wird das Kind für gewöhnlich zwei Stunden nach der Geburt von der Mutter getrennt. Natürlich kann man auch eine Beschwerde gegen die Entscheidung einbringen. So ist etwa zu überlegen, ob eine allmähliche Trennung des Säuglings von der Mutter nicht besser für das Kind ist als eine plötzliche Trennung. Das Kind etwa während der Stillzeit bei der Mutter zu belassen, ist durchaus überlegenswert."

KURIER-Recherchen bei Justizverwaltung und Jugendamt haben ergeben, dass für Estibaliz C. kein Grund zur Panik besteht. Sie kann durchaus damit rechnen, ihr Kind in den ersten Lebensjahren bei sich im Gefängnis aufziehen zu dürfen.

"Wir können es ihr nicht wegnehmen", sagt Peter Prechtl von der Vollzugsdirektion und verweist auf das Strafvollzugsgesetz. Darin ist festgeschrieben, dass Kinder maximal bis zum dritten Lebensjahr bei der Mutter in Haft bleiben dürfen. In der Mutter-Kind-Abteilung im Frauengefängnis Schwarzau, NÖ, ist man darauf gut eingerichtet. Die Kinder der Justizwachebeamtinnen und der Insassinnen gehen dort gemeinsam in den Anstaltskindergarten.

Kein Grund

Eissalon-Chefin zittert ums Baby

Für Gabriele Ziering von der Magistratsabteilung 11 gibt es keinen Grund, das Kind von der Mutter zu trennen, wenn es gut versorgt wird: "Sie ist ja doch die Mutter." Die drohende langjährige oder gar lebenslange Freiheitsstrafe spricht nicht gegen die geübte Praxis, das Baby so lang wie möglich bei der Mutter zu lassen. Ziering kann sich an keinen Fall erinnern, bei dem man einer inhaftierten Mutter bei der Geburt das Baby abgenommen hätte. Aber entscheiden müsse das der Pflegschaftsrichter.

Sollte der Lebensgefährte von Estibaliz C. und Vater des Ungeborenen das Sorgerecht beantragen, prüft das Jugendamt, "ob wir ihm das zutrauen" (Ziering). Seine Chancen, die Obsorge ohne Zustimmung der Mutter rasch zugesprochen zu bekommen, wären eher gering. "Es wäre schon gut, wenn die Mutter das Kind stillen könnte", empfiehlt Ziering.

Die gesetzliche Frist von drei Jahren, in denen Kinder bei der Mutter in Haft bleiben dürfen, war übrigens zumindest schon einmal sehr dehnbar: Eine wegen Drogenschmuggels im großen Stil zu neun Jahren Haft verurteilte Afrikanerin bekam im Gefängnis ein Baby. Sie durfte das Kind fünf Jahre behalten, weil sich niemand traute, es ihr wegzunehmen. Die Frau drohte, sich etwas anzutun. Sie wurde dann, gemeinsam mit dem Kind, auf Bewährung vorzeitig entlassen.

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