Doppelmord: Lebenslang im 2. Anlauf

Ein Zigarettenstummel liegt auf einer grauen, rauen Oberfläche.
Nicht rechtskräftig. Messerstiche für Pensionistin und Helferin. Ein Tschick stiftete Verwirrung.

Wie kam der Tschick an den Tatort? Der 16-mal vorbestrafte Andreas Bohrn hat die Zigarette zwar nachweislich im Mund gehabt (wie die DNA-Auswertung ergab), aber er will nicht in der Mordwohnung gewesen sein.

Er drücke oder trete den Stummel aus, wenn er fertig geraucht habe, sagt er. Diese Kippe wurde aber unausgedämpft und ungeknickt weggeworfen und brannte noch ein kleines Loch in den Fußbodenbelag.

„Wissen S’ eh, wenn man wohin geht und zwei Leute umbringt, ist man in einer Ausnahmesituation“, meint Richter Ulrich Nachtlberger und erklärt damit, weshalb der Angeklagte seine Raucher-Gewohnheiten das eine Mal geändert haben könnte.

Ein Mann sitzt auf der Anklagebank in einem Gerichtssaal.
22. Juni 2012: Zwei Täter dringen in die Wohnung der 88-jährigen Stephanie V. in Wien-Meidling ein, in der es laut (unüberlegten) Erzählungen ihres Sohnes in seinem Stammlokal viel Geld und Schmuck zu holen gibt. Das Duo ermordet die Frau mit 14 und ihre Heimhelferin Halina H., 54, mit 19 Messerstichen „bestialisch“ (Ankläger Christian Walzi). Der Tschick führt die Polizei zu einem anderen Stammgast des Meidlinger Lokals, zum 47-jährigen Bohrn, und zu dessen Kumpan Martin Schuster. Am Gürtel des 35-Jährigen finden sich Blutspuren der Opfer.

Irrtum

Beide Männer leugnen und bringen einen Unbekannten ins Spiel, der Bohrns (aus dem Aschenbecher gefilzten) Zigarettenstummel am Tatort deponiert und das Blut bei einer Begegnung mit Schuster an dessen Kleidung abgerieben haben müsse. Vier von acht Geschworenen glauben an die Version mit dem Tschick und halten Bohrn nicht für den Doppelmörder, bei unentschieden müsste ein Freispruch erfolgen, die Berufsrichter setzen das Urteil jedoch wegen Irrtums aus. Mit 7:1 Stimmen sprechen die Laienrichter den zweiten Angeklagten Schuster schuldig, er bekommt lebenslange Haft und legt Berufung ein. Der Prozess gegen Bohrn wird mit neuen Richtern wiederholt.

Diesmal verdächtigt er Schuster oder dessen „arrogante“ Freundin, die auch im Stammlokal verkehrt habe, den Doppelmord begangen und ihm den Tschick unterschoben zu haben. Von ihr könne auch die am Tatort auf einem Lampenkabel gefundene unbekannte weibliche DNA stammen. Er selbst könne „so etwas“ (gemeint: den Mord) gar nicht, „das is’ absolut net mein Ding.“ Er sei früher ein Gauner gewesen, lebe aber seit Jahren mit Freundin und Hund ganz brav.

Außerdem habe er einen Alibizeugen, seinen Freund „Bertl“. Leider ist „Bertl“ gestorben. Vor dessen Tod habe er ihn nicht angegeben, weil er einem Freund nicht die Polizei ins Haus schicke.

Schuster bestreitet die Tat weiterhin, kann sich auch Bohrn nicht als Mörder vorstellen, die Geschworenen diesmal schon. Schuldspruch mit 7:1 Stimmen, lebenslange Haft, nicht rechtskräftig.

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