Doppelmörder als Handtaschenräuber verurteilt

Eine goldene Christusfigur hängt an einem Kreuz.
Slowene zu zwei Jahren Haft verurteilt - Auslieferungsverfahren läuft.

Wegen Handtaschenraubes ist heute, Dienstag, ein Slowene am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig, ebenso wie seine 1995 erfolgte Verurteilung wegen Mordes, weil er zum Jahreswechsel 1993/94 in Nordbosnien ein Blutbad angerichtet hat. Doch damals hatte sich der nun 39-Jährige (richtig, Anm.) nach kurzer Zeit in Haft aus dem Staub gemacht, bis er im Wiener Prater erwischt worden war.

Der Slowene soll auf einer Silvesterfeier in Bihac mit mehreren Personen in Streit geraten sein. Bewaffnet mit einer Maschinenpistole kehrte er zurück und feuerte in die Menge: Zwei Teenager starben, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dafür wurde er nach eigenen Angaben zu acht Jahren verurteilt. Nach 18 Monaten wäre er im Zuge der Kriegswirren enthaftet worden und hätte gedacht, seine Schuld wäre im Zuge einer Amnestie getilgt worden. Dass er jedoch mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wurde, stellte sich nach seiner Verhaftung am 30 Juli dieses Jahres heraus. Seither läuft ein Auslieferungsverfahren, sagte Richterin Claudia Zöllner.

Unglaubwürdige Zeugin

Die Verhandlung wegen des Handtaschenraubes mit einer Beute im Wert von etwa 200 Euro war in zweierlei Hinsicht ungewöhnlich: Zunächst wurde von der Fremdenpolizei die falsche Zeugin vorgeführt, dann schenkte Staatsanwalt Michael Schietz dem Angeklagten mehr Glauben als dem Opfer. Der 39-Jährige schilderte, wie er mit der Prostituierten intim geworden war, bevor er ihr aus Geldnot die Handtasche entriss. Diese wiederum blieb dabei, sie wäre nicht "beruflich" im Prater gewesen, sondern hätte auf einer Parkbank etwas essen wollen, als sie überfallen wurde. Sie war dabei so unglaubwürdig, dass ihr vom Staatsanwalt schließlich ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage angekündigt wurde.

Letztlich war das Geschehen vor dem eigentlich Raub nicht so wesentlich für den Schöffensenat, da der Beschuldigte kein Hehl daraus gemacht hatte, Gewalt ausgeübt zu haben. "Die Vorstrafe, auch wenn sie fürchterlich ist, sie ist lange her", meinte die Richterin und wertete sie nicht als allzu erschwerend, worauf man mit zwei Jahren Haft das Auslangen fand. Der 39-Jährige nahm die Strafe an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, womit sie bereits rechtskräftig ist.

Kommentare