Diebische Heimhelferin konnte es nicht lassen
Weil sie in zahlreichen Fällen pflegebedürftigen Menschen Schmuck und Bargeld gestohlen und im Dorotheum versetzt haben soll, stand eine Heimhelferin am Freitag in Wien vor Gericht. Dabei hätte sich die 44-jährige Frau längst in Strafhaft befinden müssen.
Indem sie nach Verurteilungen wegen ähnlicher Delikte zunächst die Fußfessel beantragte und sodann Strafaufschub geltend machte, gelang es der Frau, auf freiem Fuß zu bleiben. Statt sich klein zu machen, bewarb sie sich im März 2015 als Heimhelferin. Dabei legte sie ein gefälschtes – blütenweißes – Leumundszeugnis vor. Nach drei Monaten wurde ihr gekündigt, weil sich Beschwerden von betreuten Personen häuften, denen Schmuck abhandengekommen war.
Die Frau fackelte nicht lange und fälschte wieder ihren Strafregisterauszug, mit dem sie sich abermals erfolgreich als Heimbetreuung bewarb. Und wieder durchstöberte sie die Schubladen. Neun Opfer kennt man namentlich. Richter Andreas Böhm kippte beinahe aus den Schuhen, als er erfuhr, dass die Angeklagte schon wieder als Heimhilfe arbeitet.
Das erledigte sich insofern von selbst, als sie gleich im Gerichtssaal festgenommen wurde. Zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens wurde vertagt. Die Verteidigerin vermutet eine kleptomanische Störung.
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