Die Österreicher und der Wald – das ist eine Liebesbeziehung, die seit einigen Jahren allerdings von Eifersüchteleien geprägt ist. Wer darf den Wanderweg benutzen oder wo wie viele Schwammerln brocken?
Fakt ist, rund 48 Prozent des Landes sind mit Wald bedeckt. Das sind immerhin 40.261 – mehr als zwei Mal die Fläche Niederösterreichs. Mehr als 80 Prozent gehört privaten Eigentümern.
Gerade in den Sommermonaten zieht es die Menschen zur Abkühlung in die Wälder; und da liegt auch schon der sprichwörtliche Hund begraben.
Denn der Sommer ist auch jene Zeit, in der die Waldbesitzer Schäden an den Bäumen oder Borkenkäferbefall aufarbeiten. Immerhin leben 300.000 Menschen von ihrem Einkommen aus der Forstwirtschaft. Viel Potenzial für Konflikte also. Und überhaupt: Was darf ich im Wald eigentlich? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer darf den Wald nutzen?
Auch wenn er in privater Hand ist: Das Forstgesetz erlaubt es jedem Österreicher, den Wald frei zu betreten, dort zu wandern oder zu joggen. Die Betonung liegt jedoch auf betreten. Mountainbiken und Reiten ist nur auf gekennzeichneten und freigegebenen Wegen erlaubt. Es braucht die Zustimmung des Grundeigentümers. Auch die Behörde kann ein Betretungsverbot verhängen. Achtung: Sie muss dies nicht kennzeichnen.
Darf ich campen?
Jein. Wie beim Reiten oder Mountainbiken ist das Zelten oder Lagern bei Dunkelheit nur mit Zustimmung des Waldeigentümers erlaubt. Eine Strafe von bis zu 150 Euro kann drohen. Eine Hütte darf übrigens generell nicht errichtet werden. Das gilt als Rodung und braucht sogar die Zustimmung der Behörde.
Wie steht es mit Schwammerlsuchen und Beerenpflücken?
Pilze, Beeren, Edelkastanien und Co. gehören zwar dem Waldeigentümer. Aber hier gilt: Was nicht explizit verboten ist – etwa durch Hinweistafeln –, ist erlaubt. Allerdings dürfen nicht mehr als zwei Kilo Pilze pro Person gebrockt werden. Übrigens: Der Eigentümer darf unzulässig gesammelte Waldfrüchte abnehmen.
Kein Freibrief: Schwammerlsucher dürfen maximal zwei Kilo brocken
Also darf ich auch Holz für meinen Kamin sammeln?
Nein. Bäume und Holz gehören dem Waldeigentümer. Und hier gilt: Wer es ohne Zustimmung einsammelt, muss mit einer Besitzstörungs- oder Schadenersatzklage rechnen.
Darf ich rauchen und meinen Zigarettenstummel entsorgen?
Es sollte eigentlich keine Frage sein: Das Wegwerfen von Abfall ist (auch) im Wald verboten und strafbar. Müll muss daher mitgenommen werden. Abgesehen davon sind Zigarettenstummel dank Inhaltsstoffen wie Teer, Nikotin, Blei, Arsen, Blausäure und Dioxin Gift für die Natur, Kleintiere können daran verenden.
Die Filter zerfallen außerdem zu Mikroplastik. In Zeiten von Waldbrandgefahr kann das Rauchen im Wald überhaupt verboten sein.
Sind Hunde im Wald erlaubt?
Jein. Abseits von öffentlich benutzbaren Wegen dürfen Hunde nur mit Zustimmung des jeweiligen Waldeigentümers mitgenommen werden. Innerhalb von Ortsgebieten herrscht Leinenzwang. Doch auch außerhalb sollte der Hund angeleint werden. Denn: In Jagdgebieten dürfen Jäger die Tiere bei Gefährdung des Wildes abschießen.
In Wien ist das etwa bereits gegeben, wenn sich der Hund nicht mehr in Ruf- und Sichtweite des Halters befindet.
Wie ernst muss ich forstliche Sperrgebiete nehmen?
Sehr. Mitunter kommen Maschinen bei der Waldpflege zum Einsatz. Das kann Lebensgefahr bedeuten, warnt Felix Montecuccoli, Präsident der Land-&-Forst-Betriebe.
Jedenfalls. Unter bestimmten Umständen darf der Förster sogar Personen festnehmen. Er hat die Rechte einer öffentlichen Wache und kann Personen aus dem Wald ausweisen und deren Identität feststellen.
Ja: Jungwälder. Ist der Bewuchs niedriger als drei Meter, darf das Waldstück nicht betreten werden. Dafür braucht es auch keine Hinweisschilder.
Freizeitforscher fordert bessere Regeln
Die Zahl der Österreicher, die zur Erholung in die Wälder strömen, sei schon immer konstant hoch gewesen, erklärt Freizeitforscher Peter Zellmann. Dazu kommt: „Seit 20 Jahren gibt es in der Gesellschaft eine Natur- und Erlebnisorientierung.“
Waldbaden als Trend
Doch zuletzt ist der Fokus der Öffentlichkeit vermehrt auf den Wald als Ort der Gesundheit und Entschleunigung gerückt. „Es braucht einen guten Namen, dann wird es zum Trend“, kommentiert der Leiter des Instituts für Freizeit- und Tourismusforschung. Und meint damit die neu entdeckte Leidenschaft fürs „Waldbaden“ – ein Begriff, der aus Japan kommt. Dort werden der Bevölkerung zur Verbesserung der Gesundheit schon seit Jahrzehnten Ausflüge in den Wald empfohlen.
Konflikte
Regeln adaptieren Dass Konflikte dadurch weniger werden, ist nicht anzunehmen. Denn auf der anderen Seite ist der Wald in den vergangenen Jahren auch zum Sportplatz und Erlebnisraum geworden, sagt Zellmann. 10 Prozent, schätzt der Experte, nutzen den Wald als Sportplatz; 45 Prozent hingegen als Erholungsraum.
Die beiden Interessensgruppen hätten komplett verschiedene Vorstellungen. „Im Wald Ruhe zu finden hat mit Mountainbiken, Bergwandern und Klettern nichts zu tun.“ Überhaupt: Im Falle der Konflikte zwischen Mountainbikern und Wanderern habe die Gesetzgebung zu spät reagiert.
Zwar gibt es nun verstärkt Bemühungen, eigene Strecken für die Radler zu schaffen und Regelungen für Wanderwege zu finden, doch Zellmann ist überzeugt, dass die Angebote für Wanderer und Mountainbiker von Anfang an getrennt hätten werden sollen. Lösungen seien hier überfällig.
Handlungsbedarf dank Outdoor-Trend
Nun mit dem ebenfalls stärker werdenden Trend zu Outdoor-Aktivitäten herrsche wieder Handlungsbedarf. „Zelten im Wald – verbotenerweise – hat es immer schon gegeben. Man müsste hier die Rahmenbedingungen vorwegnehmen.“
Bewusstsein fehlt
Generell fehle der Bevölkerung in Österreich das Bewusstsein, dass der Wald jemandem gehöre. Schon Kindern müssten genaue Regeln gelehrt werden, was die Waldnutzung betrifft, meint Zellmann. Das fehle jedoch.
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