Brand in Wiener Polizeianhaltezentrum: Zweifel an Suizid-Version

Brand in Wiener Polizeianhaltezentrum: Zweifel an Suizid-Version
Großeinsatz für Polizei, Feuerwehr und Rettung in Wien-Josefstadt in der Nacht auf Samstag. Sechs Schwerverletzte, niemand in Lebensgefahr.

Am Tag nach einem gelegten Brand in einer Zelle des Wiener Polizeianhaltezentrums (PAZ) Hernalser Gürtel sind den Ermittlern Zweifel an der Version des kollektiven Suizidversuchs der Zelleninsassen gekommen. Die sechs Männer sollen, nachdem sie Matratzen und Bettzeug angesteckt hatten, sich im angeschlossenen Waschraum eingeschlossen und versucht haben, diesen mit einem Fetzen abzudichten.

Das Feuer war gegen 22.30 Uhr in der Nacht auf Samstag in einer Zelle im ersten Stock des PAZ ausgebrochen. Sechs Zelleninsassen - fünf Afghanen und ein Iraner - hatten den Brand gelegt und die Zellentür mit einem Spind blockiert. Polizisten drangen dennoch in den Raum ein und fanden einen der Schubhäftlinge reglos auf dem Boden. Ihn bargen die Beamten, die anderen fünf wurden von der Wiener Berufsfeuerwehr in Sicherheit gebracht.

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Abschiedsbrief mit Abschiebeterminen

Die Ermittler fanden bei einer ersten Begehung einen stark angesengten DIN-A5-Zettel auf dem Boden. Darauf legten die Schubhäftlinge die Beweggründe für ihre Tat dar, nämlich dass sie wegen der drohenden Abschiebung perspektivlos seien und keine Geduld mehr hätten. Auch Abschiebetermine - offenbar soweit schon bekannt - hielten sie in dem Schreiben fest. Die Ermittler dachten zunächst an einen Abschiedsbrief und an einen kollektiven Suizidversuch.

Das bestätigte sich laut Polizeisprecher Harald Sörös bei weiteren Ermittlungen aber nicht. Die sechs Schubhäftlinge dürften das Feuer in der Zelle gelegt und dann in den Waschraum gegangen sein. Bei diesem handelt es sich um einen an die Zelle angeschlossenen Nassraum mit eigener Tür. Vor diese legten sie einen Fetzen, offenbar um zu verhindern, dass Rauchgase in den Nassraum eindrangen. Schließlich schlossen sie die Tür. Sörös zufolge deutet dieser Hergang eher darauf hin, dass die Schubhäftlinge auf ihre Situation aufmerksam machen und ein Zeichen setzen wollten.

Weil der Stoff die Nasszelle nicht wirklich abdichtete, lief einer der Schubhäftlinge zur Tür, um Hilfe zu holen. Das dürfte jener Insasse gewesen sein, den die Polizisten hinter der Zellentür liegend gefunden und geborgen hatten.

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Alle sechs nicht mehr in Lebensgefahr

Sörös gab auch Details zu den Insassen, die sich alle nicht mehr in Lebensgefahr befanden, bekannt. Einer der Afghanen, ein 19-Jähriger, ist demnach auch schon einmal in Hungerstreik getreten. Er befand sich seit 3. August in Schubhaft, hatte aber noch keinen Termin für seine Abschiebung. Er war es auch, der am schwersten verletzt wurde: Neben einem Inhalationstrauma erlitt er Verbrennungen von zehn Prozent der Hautoberfläche.

Der jüngste Insasse war ein 18-jähriger Afghane, der seit 23. Juli in Schubhaft saß. Er sollte am 17. September abgeschoben werden. Dieser Mann erlitt ebenfalls ein Inhalationstrauma. Daneben hatte nur noch ein Insasse einen Abschiebungstermin: der einzige Iraner in der Zelle, 30 Jahre alt. Er sollte am 19. September außer Landes gebracht werden und befand sich seit 6. September in Schubhaft. Sein Gesundheitszustand war am Tag nach dem Feuer ebenso wie der der drei übrigen Insassen stabil, so Sörös.

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Bei diesen drei anderen handelt es sich um Afghanen im Alter von 22, 31 und 33 Jahren. Der 31-Jährige saß seit 24. Juli in Schubhaft, der 22-Jährige seit 14. und der 33-Jährige seit 29. August. Alle drei hatten noch keinen Termin für die Abschiebung.

Die Möglichkeit, Feuer zu machen, stellt im Polizeianhaltezentrum grundsätzlich kein großes Problem dar. "Es gibt grundsätzlich zwischen 8.00 und 17.00 Uhr einen offenen Vollzug", erläuterte Sörös. Die Häftlinge könnten sich in diesem Zeitraum in dem jeweiligen Block frei bewegen. "Es ist ja kein Strafvollzug, sondern die Schubhaft dient ausschließlich der Verfahrenssicherung", sagte der Polizeisprecher. Es gibt außerdem Raucher- und Nichtraucherzellen, in die jeder zu den angegebenen Zeiten hineingehen kann. Daher fällt auch der Zugang zu Feuerzeugen oder Zündhölzern nicht schwer.

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