Bordellbetreiber müssen ab heute zur Polizei zum Beratungsgespräch

Bordellbetreiber müssen ab heute zur Polizei zum Beratungsgespräch
Mit der Novelle des Wiener Prostitutionsgesetzes dürfte die Arbeit für die Polizei einfacher werden.

Neues Monat, neue Gesetze: Im Juni 2023 wird in Wien eine Novelle im Prostitutionsgesetz von 2011 umsetzt. Ab sofort dürfen Bordelle nicht mehr mit Unsafe Sex - also Geschlechtsverkehr ohne Kondom - werben. In allen anderen Bundesländern galt diese Regel bereits bisher.

Abgesehen davon, wird auch mehr Wert auf die Prüfung der Verlässlichkeit von Betreibern von Prostitutionslokalen gelegt. Wer einschlägig gerichtlich vorbestraft ist, darf nun kein Prostitutionslokal mehr betreiben.

Beratungsgespräche

Bisher wurden die Eigentumsverhältnisse von Bordellen oft verschleiert und Prostituierte als angebliche Betreiber eingesetzt. Das machte es der Polizei schwer, die wahren Verantwortlichen bei Vergehen heranzuziehen. Nun, da ab 1. Juni auch die Mindeststrafe von 1.000 Euro für ein Vergehen von Lokalbetreibern gefallen ist, kann diese auch nicht mehr auf die Frauen - die oft nur schlechtes Deutsch sprechen und nicht wissen, dass sie als Betreiber eingetragen sind - zurückfallen. 
Die Betreiber werden hingegen öfter Kontakt mit der Polizei haben, denn ab sofort ist auch ein Beratungsgespräch bei der Exekutive Pflicht. 
 

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