Beschwerde gegen Covid-Strafe: Gericht gibt Wiener Recht

Beschwerde gegen Covid-Strafe: Gericht gibt Wiener Recht
Auch wenn Regierungsmitglieder verlautbarten, dass es nur vier Gründe zum Verlassen des Hauses gab - diese Info war falsch.

Es gibt nur vier Gründe, das Haus zu verlassen: Zur Arbeit gehen, notwendige Besorgungen machen, anderen Menschen helfen, Luft schnappen: Gebetsmühlenartig erklärten Regierungsmitglieder diese Regeln während der Corona-Krise. Doch: Das stimmte einfach nicht. Das stellte jetzt das Verwaltungsgericht Wien fest. Nachsatz: Selbst wenn das Regierungsmitglieder laufend bei Pressekonferenzen verkündeten.

Anlass war eine Beschwerde nach einer Strafe. Ein Wiener war am 21. März mit dem Auto zu einem Bekannten gefahren. Dafür sollt er eine Strafe über 500 Euro zahlen. Der Grund: Zu diesem Zeitpunkt waren die strengen Covid-19-Maßnahmen der Regierung aufrecht und das betreten öffentlicher Plätze verboten. Auch wenn der Mann den Großteil der Strecke mit Auto zurückgelegt hatte, musste er öffentliche Orte betreten. Das Treffen diente außerdem dem persönlichen Vergnügen.

Das Gericht entschied zugunsten des Wieners. Er muss die 500 Euro-Strafe nicht zahlen. 

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