Bedingte Haft: Wienerin soll Dealer per SMS vor Polizei gewarnt haben

Symbolbild
Eine 28-Jährige ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Begünstigung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie soll am 22. April 2023 einen Dealer, dem sie Kokain abkaufen wollte, per SMS vor der Polizei gewarnt haben, nachdem sie von Suchtgiftfahndern am Betreten des Wohnhauses, in dem der Mann gemeldet war bzw. ist, gehindert und auf Suchtmittel durchsucht worden war.
Die Frau zählte zwei und zwei zusammen und ging zurecht davon aus, dass die polizeilichen Maßnahmen dem Dealer galten. Sie teilte diesem daher offenbar per Textnachricht mit, dass die Polizei im Anmarsch sei: "Mach die Tür nicht auf!" Als sich die Polizei, die den Mann schon länger observiert hatte, wenig später mit Gewalt Zutritt zu dessen Wohnung verschaffte, "haben wir nix mehr gefunden. Bis auf ein Gramm, das er wahrscheinlich in der Außentasche seiner Jacke vergessen hatte, war alles weg", berichtete nun ein Suchtgiftermittler als Zeuge.
Darüber hinaus war es der 28-Jährigen auch nicht recht, dass sie vor dem Wohnhaus noch 45 Minuten von der Exekutive angehalten und am Nachhauseweg gehindert wurde. Sie soll den Beamten schließlich Bargeld bzw. ein gemeinsames Biertrinken angeboten haben, falls diese sie gleich heimgehen ließen. "Ich hab' das aus Jux gesagt", meinte die Angeklagte dazu. Ein lockerer Spruch sei in ihrer ursprünglichen Heimat auch im Umgang mit der Polizei nicht unüblich: "In Kroatien mach ma das. Es tut mir leid, dass es falsch angekommen ist." Sie sei damals "einfach gut drauf" gewesen, weil sie von einer Familienfeier gekommen sei, bei der reichlich Wein floss.
Mit dem Urteil war die 28-Jährige einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
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