Auch Benutzer von Garagen bekommen ein Parkpickerl

Bereits Anfang 2012 hatte die Stadt verkündet, das Parkpickerl noch im selben Jahr durch einen Chip zu ersetzen.
Expertenkommission empfiehlt, dass Autobesitzer, die über einen Garagenplatz verfügen, ein Parkpickerl erstehen können.

Jene Wiener Autobesitzer, die über einen Garagenplatz verfügen, sollen künftig ebenfalls ein Parkpickerl erstehen können. Das ist eine Empfehlung der Expertenkommission zur Parkraumbewirtschaftung in Wien, die am Mittwoch ihre abschließende Sitzung absolvierte. Außerdem wird wie berichtet die Gratis-Parkzeit von zehn auf 15 Minuten erhöht. Und: Hebammen sollen generell von der Kurzparkregelung ausgenommen werden, teilten Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (G) und SP-Verkehrssprecher Siegi Lindenmayr mit.

Die Parkraumbewirtschaftung wurde in der Sitzung als „wirksame und grundsätzlich richtige Maßnahme“ zur Verkehrssteuerung bestätigt, wurde versichert. An den einzelnen Bezirksregelungen soll festgehalten werden, Überlappungszonen wurden dabei als zulässig erachtet. „Die Entscheidung zur Schaffung solcher Zonen fällt in die Zuständigkeit der Bezirke.“

Ab September

Die Ausdehnung der Gratis-Parkzeit von zehn auf 15 Minuten und die Ausnahme für Hebammen tritt mit September in Kraft. Zudem habe es eine „eindeutige Empfehlung“ für die Aufhebung des derzeit geltenden, sogenannten Garagenkriteriums gegeben. Was bedeutet: In Zukunft sollen auch Besitzer bzw. Mieter von Stellplätzen in Garagen die Möglichkeit haben, ein Pickerl für ihren Bezirk zu bekommen. Der Umsetzungshorizont liegt bei einigen Wochen.

In anderen Bereichen – etwa mögliche Tarifstaffelungen – seien Langzeitstudien nötig, wurde betont. Somit sei dazu noch keine abschließende Empfehlung abgegeben worden. Die Fachgruppe war im Zuge der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ins Leben gerufen worden. Damals hatte es massive Kritik an der Einführung neuer Kurzparkzonen gegeben.

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