Aslan-Studie: Gutachten nach fünf Monaten veröffentlicht

PK STUDIE WIENER ISLAM - KINDERGÄRTEN: ASLAN
Islamwissenschaftler stimmte der Veröffentlichung der externen Stellungnahme für die Uni Wien erst nach Beilegung eines Rechtstreits zu.

Die Universität Wien hat am Dienstagnachmittag die bei der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) eingeholte Stellungnahme zur umstrittenen Kindergartenstudie des Islamforschers Ednan Aslan veröffentlicht. Die Ergebnisse der Prüfung wurden zwar bereits bei einer Pressekonferenz im November präsentiert, Aslan stimmte der Veröffentlichung zunächst allerdings nicht zu.

Das Gutachten sollte feststellen, ob die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis eingehalten wurden. Es kam zu dem Schluss, dass Aslan kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen werden könne, die Studie aber sehr wohl Mängel aufweise. Auch der Einfluss des Integrationsministeriums, das die Studie beauftragt hatte, stehe außer Streit, urteilten die Prüfer.

Aslan hatte der Veröffentlichung des Gutachtens ursprünglich nicht zugestimmt, da eine Klage gegen ihn vorlag. Da der Rechtsstreit zwischen Stadt Wien und Aslan Ende vergangener Woche beigelegt wurde, stimmte er der Veröffentlichung nun zu. Die 32 Seiten starke Expertise kann auf der Homepage der Uni Wien eingesehen werden.

Klage der Stadt Wien endete mit Vergleich

Der Rechtsstreit zwischen Stadt Wien und Aslan endete mit einem Vergleich.  Aslan veröffentlichte eine Erklärung, in der er schwere Vorwürfe gegen die MA11 fallen lässt.

Aslan hatte in einem APA-Interview im August 2017 im Zusammenhang mit seiner Studie über Islam-Kindergärten behauptet, die Stadt führe eine "mit allen Mitteln" eine "beispiellose Rufmordkampagne" gegen seine wissenschaftliche Integrität. Außerdem sei eine ehemalige Mitarbeiterin unter Druck gesetzt worden. Der Wissenschafter warf dem Magistrat außerdem vor, Aktenvermerke manipuliert zu haben.

Als Grund vermutete Aslan, dass die Stadt Einfluss auf das Prüfverfahren der OeAWI (Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität) nehmen wolle. Dort erfolgte zu diesem Zeitpunkt gerade eine von der Universität Wien beauftragte Prüfung der Kindergartenstudie Aslans, weil der Vorwurf im Raum stand, dass die Arbeit von Beamten des Außen- und Integrationsministeriums bearbeitet und zugespitzt worden sein soll.

Daraufhin klagte die MA11 Aslan auf Widerruf. Der Gerichtsstreit endete nun mit einem Vergleich, wobei sich der Islamforscher - neben der Bezahlung der Prozesskosten - dazu verpflichtet habe, eine Erklärung zu veröffentlichen, so Windhager. Dieser Verpflichtung ist Aslan am Freitagabend nachgekommen. "Ich halte diese Behauptungen nicht mehr aufrecht, nachdem ich mich im Zuge eines Verfahrens beim Handelsgericht Wien aufgrund der dort hervorgekommenen Beweisergebnisse überzeugen konnte, dass diese Behauptungen nicht zutreffen", formuliert der Wissenschafter in der betreffenden OTS-Aussendung.

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