Anklage: Ehefrau soll Einbruch in Anwaltskanzlei fingiert haben

Die Anklage noch nicht rechtswirksam. Die Beschuldigte soll den Einbruch Klienten in die Schuhe geschoben haben.
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht eine Anklage gegen die Ehefrau eines ehemaligen Wiener Rechtsanwalts eingebracht, erklärte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Dienstag auf Anfrage der APA.

Ihr wird unter anderem vorgeworfen, im Juni 2025 einen Einbruch in die Anwaltskanzlei ihres Ehemannes vorgetäuscht und dabei 75.000 Euro aus dessen Tresor gestohlen zu haben. Sie sitzt seit Jänner wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft.

Die Anklage ist am 9. März eingereicht worden und noch nicht rechtswirksam, sagte Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, der APA. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Anklageschrift kann ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Soll Klienten Einbruch in die Schuhe geschoben haben

Die Frau agierte als Leiterin der Kanzlei ihres Mannes. Den vermeintlichen Einbruch soll sie zwei unbescholtenen Klienten ihres Mannes in die Schuhe geschoben haben. Bei der Polizei sagte sie damals aus, die beiden hätten die Räumlichkeiten verwüstet und sie gezwungen, den Tresor zu öffnen und ihnen das gesamte dort verwahrte Geld zu übergeben. Sie hätten ihr sogar teilweise die Bekleidung zerrissen, um Druck auf sie auszuüben, gab sie an. Sie selbst rief daraufhin die Polizei und belastete die beiden massiv.

Die Klienten ihres Mannes konnten allerdings belegen, dass sie zwar im Stiegenhaus vor der Kanzlei waren - die Beschuldigte hatte sie dorthin bestellt, um angebliche Unstimmigkeiten bezüglich Zahlungsmodalitäten zu klären. Die Kanzlei selbst hatten die Männer jedoch nicht betreten, wie sie mit Handy-Aufnahmen nachweisen konnten. Die kurzfristig festgenommenen Tatverdächtigen wurden daraufhin unverzüglich enthaftet.

Als "Frau Doktor" ausgegeben

Die Staatsanwaltschaft begann gegen die Frau wegen des Vortäuschens einer strafbaren Handlung, Verleumdung und falscher Zeugenaussage zu ermitteln. Zudem steht der Verdacht des schweren Betrugs im Raum, da sie sich wiederholt als "Frau Doktor" ausgegeben und vorgetäuscht haben soll, sie könne juristische Dienstleistungen übernehmen. Dafür soll sie entsprechende Zahlungen kassiert haben, ohne dass es zu Gegenleistungen kam. Außerdem soll sie einen bettlägerigen Bekannten bestohlen haben. Für die mehrfach vorbestrafte Frau gilt die Unschuldsvermutung.

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