Angeblicher Mordauftrag: Wiener Rechtsanwalt auf freiem Fuß

Angeblicher Mordauftrag: Wiener Rechtsanwalt auf freiem Fuß
Die Staatsanwaltschaft geht nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht aus.

Der Wiener Rechtsanwalt, der kurz vor Ostern wegen versuchter Bestimmung zum Mord in U-Haft genommen wurde, ist - wie erst jetzt bekannt wurde - Mitte Oktober auf freien Fuß gesetzt worden. Entsprechende Informationen bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, am Dienstag der APA. Die Staatsanwaltschaft geht nicht mehr von dringendem Tatverdacht aus.

Dabei hat die Strafverfolgungsbehörde am 12. September beim Landesgericht eine Anklageschrift wegen versuchter Bestimmung zum Mord eingebracht. Demnach soll der Anwalt einen Automechaniker bulgarischer Abstammung beauftragt haben, einen 57-jährigen Mann zu überfahren bzw. von der Mafia nach Bulgarien verschleppen oder verschwinden oder dessen Tochter entführen zu lassen. Angebliches Motiv: Der 57-Jährige war in einem gegen den Anwalt anhängigen Betrugsverfahren um ein gefälschtes Testament als Belastungszeuge aufgetreten. Der Anwalt habe verhindern wollen, dass der Zeuge - ein pensionierter Mitarbeiter der Wiener Müllabfuhr - vor Gericht gegen ihn aussagt, nahm die Anklagebehörde an. Der von der Kammer mit einem Berufsverbot belegte Anwalt ist Ende Juni in seinem Betrugsverfahren in erster Instanz und damit nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Verfahren wegen Verleumdung

Nach Vorliegen der zweiten Anklage tauchten dann allerdings Zweifel am inkriminierten Mordauftrag auf. Der Anwalt und sein ehemaliger Rechtsbeistand Rudolf Mayer hatten von Anfang an behauptet, mit dem Automechaniker, mit dem der Anwalt seit über 20 Jahren bekannt war und in geschäftlicher Verbindung stand, hätte es finanzielle Unstimmigkeiten gegeben. Es sei zu einem Streit gekommen, worauf der Bulgare das angebliche Mordkomplott aus dem Hut gezaubert hätte, um sich an seine Geschäftspartner zu rächen.

Dieser Verdacht erhärtete sich, nachdem die Handys der Beteiligten untersucht und ausgewertet wurden. Gegen den Bulgaren wurde jedenfalls ein Verfahren wegen Verleumdung eingeleitet, vorübergehend war der Mann, gegen den auch anderweitig strafrechtliche Ermittlungen laufen, sogar in U-Haft. In Bezug auf den Rechtsanwalt hielt die Staatsanwaltschaft angesichts dieser Beweislage ihren U-Haft-Antrag nicht mehr aufrecht. Nachdem der Jurist ein halbes Jahr in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt zugebracht hatte, war er daher vom Landesgericht zu enthaften.

Beharrt Anklagebehörde auf Anklage?

Gespannt darf man jetzt sein, ob die Anklagebehörde auf ihrer Anklage beharrt und der Anwalt tatsächlich als mutmaßlicher Mordauftraggeber vor Geschworene gestellt wird. Denkbar wäre, dass die Anklage noch vor der Hauptverhandlung - Termin gibt es dafür noch keinen - zurückgezogen wird, wobei dafür vermutlich die Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien als zur Dienst- und Fachaufsicht befugten Behörde zukommt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, wollte auf APA-Anfrage zum weiteren geplanten Vorgehen keine Stellungnahme abgeben.

Vom Tisch ist mittlerweile der ursprüngliche Verdacht, der Rechtsanwalt hätte auch der für sein Betrugsverfahren zuständigen Staatsanwältin nach dem Leben getrachtet. Die Staatsanwältin betreffend hatte der bulgarische Autohändler zunächst behauptet, der Anwalt habe ihm gegenüber den Wunsch geäußert, diese möge "verschwinden". Er soll diese Aussage in einer späteren Einvernahme relativiert haben, so dass seitens der Anklagebehörde zugunsten des beschuldigten Rechtsanwalts davon ausgegangen wurde, in diesem Fall sei kein Tötungsauftrag vorgelegen. Dieses Faktum ist jedenfalls nicht mehr Bestandteil der bei Gericht eingebrachten Anklageschrift.

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