AKH-Ärzte kritisieren Prüfbericht

Ich habe bereits in meiner ersten Stellungnahme gesagt, dass mir das Schicksal der Patientin leid tut und ich wiederhole das nochmals“, sagte der Rektor der Med-Uni-Wien, Wolfgang Schütz. Den Prüfbericht der MA 40 (siehe Hintergrund), der eine schwere Rüge für das AKH im Fall Sandra W. enthält, kritisiert er jedoch seinerseits scharf: „Die Aussagen von Frau Christ (Leiterin der MA 40) beinhalten eine Vorverurteilung der Ärztin“, sagte Schütz, der die Situation „politisch ausgenutzt“ sieht.
„Es gibt keine ausreichenden Unterlagen, die eine Fehlleistung der Ärztin bestätigen“, hielt Schütz fest und verwies auf ihm vorliegende Unterlagen, die stichhaltige Beweise zur Entlastung der Ärztin beinhalten sollen. Schütz will diese nun durch einen ausländischen Gutachter prüfen lassen. Tatsächlich lässt sich das Arzt-Patienten-Gespräch im AKH nicht vollständig rekonstruieren, da die Dokumentation – wie auch das AKH einräumt – nicht ordnungsgemäß stattgefunden hatte.
Auch die Aussagen von Bürgermeister Häupl in der KURIER-Samstag-Ausgabe (siehe Interview) kritisiert Schütz scharf: „Herr Häupl nützt die Situation aus, um vollkommen andere Aspekte mit ins politische Fahrwasser zu nehmen.“
Spielball
Verärgert über den Prüfbericht der MA 40 zeigte sich auch der Leiter der Gynäkologie am AKH, Peter Husslein: „Mir tut die Patientin leid. Erstens, weil sie ihr Kind verloren hat und zweitens, weil sie nun zum politischen Spielball wird.“
Husslein räumt zwar ein, dass im AKH Fehler passiert sind, von einer medizinischen Fehlleistung will er aber nicht sprechen: „Es sind drei Fehler passiert. Die Vorgeschichte der Patientin wurde nicht hinreichend erfasst. Die Kommunikation mit der Ärztin war suboptimal, die Frau hätte untersucht werden müssen. Und die Dokumentation hat in diesem Fall auch nicht hinreichend funktioniert“, sagte Husslein. Von einem medizinischen Fehler der Ärztin will er aber nicht sprechen: „Psychologisch wäre eine Untersuchung wichtig gewesen, medizinisch hätte man ihr aber nicht helfen können.“
Dass die Rudolfstiftung in dem Prüfbericht der MA 40 als „vorbildlich“ dargestellt wird, will Husslein nicht stehen lassen und ergänzt den Sachverhalt um ein brisantes Detail: „Die Patientin ist unmittelbar nach dem AKH in die Rudolfstiftung gegangen, wo ihr aber gesagt wurde, dass sie dort mehrere Stunden auf einen Arzt warten müsse“, sagte Husslein und schlussfolgert: „Die Fehler, die im AKH passiert sind, hat sich die Rudolfstiftung erspart, weil sie dort erst gar keinem Arzt zugeführt wurde. Die MA 40 misst hier mit zweierlei Maß.“ Tatsächlich wurde Sandra W. erst am darauffolgenden Tag in der Rudolfstiftung untersucht – und letztlich aufgenommen.
Ein Patientenschicksal und seine Folgen
Das Schicksal der 26-jährigen Sandra W. beherrscht seit zwei Wochen die Berichterstattung und sorgt nun auch politisch für hohe Wellen. Nachdem die Wienerin in der 13. Schwangerschaftswoche Blutungen erlitt, dauerte es zwei Nächte, ehe sie von einem Spital stationär aufgenommen wurde. Die Odyssee startete im Göttlichen Heiland, wo sie zwar untersucht, aber ohne Diagnose wieder nach Hause geschickt wurde. Tags darauf ging die Schwangere zur Geburtsanmeldung ins AKH Wien, wo sie von der Ärztin trotz Hinweis auf ihre Blutungen nicht untersucht wurde. Auch dass Sandra W. bereits als Risikoschwangere im AKH entbunden hatte, fand die Ärztin nicht heraus.
In der Rudolfstiftung, die Sandra W. unmittelbar danach aufsuchte, wurde ihr gesagt, dass sie für eine ärztliche Untersuchung länger warten müsse. Daher kam die Frau am darauffolgenden Vormittag in die Ambulanz der Rudolfstiftung. Nach der Untersuchung wurde sie für drei Nächte stationär aufgenommen. Sie verlor ihr Kind eine Woche später. Die MA 40 prüfte den Fall und stellte eine Fehlleistung der AKH-Ärztin sowie massive Mängel in der Kommunikation und Dokumentation im AKH fest.
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