32 Kilo Cannabis als "Pensionsvorsorge"

Symbolbild
Sechs teilweise bereits pensionsreife Männer haben sich am Montag wegen Suchtgifthandels vor einem Wiener Schöffensenat (Vorsitz: Harald Craigher) verantworten müssen. Das Sextett hatte im Vorjahr in zwei Tranchen 32 Kilogramm Cannabiskraut von Mazedonien nach Wien geschmuggelt, scheiterte aber daran, einen Abnehmer für die in einem Lager in Vösendorf gebunkerte Ware zu finden.
Zwei in der Bundeshauptstadt wohnhafte Männer, die erhebliche Geldprobleme hatten, verfielen im vergangenen Sommer auf die Idee, sich als Drogenhändler zu versuchen. Der Maurer und der Angestellte, der im weiteren Verlauf nach einer zwischenzeitlichen Verurteilung wegen Sozialbetrugs eine teilbedingte Haftstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest antrat, heuerten einen 60 Jahre alten Verwandten in Mazedonien an, der tatsächlich das gewünschte Cannabis auftrieb.
Kein Pensionssystem in Mazedonien
Der 60-Jährige ließ sich "zur Pensionssicherung" zum Mitmachen überreden. Wie sein Verteidiger Philipp Wolm darlegte, hatte der Mann einen Herzinfarkt erlitten, konnte seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, "und ein Pensionssystem gibt es dort nicht."
20 Kilogramm wurden in zwei Reisetaschen von einem Chauffeur in einem Reisebus nach Österreich gebracht. Zwölf Kilo fanden auf anderen Wegen über die Grenze. Doch die sechs involvierten Männer blieben auf ihrem Kraut sitzen: Eine Interessentin namens Violetta sprang ab, nachdem sie eine Probe gezogen hatte. Die Qualität des Suchtgifts war ihr nicht gut genug - laut Anklage eine Fehleinschätzung, denn es wies immerhin einen THCA-Gehalt von 4,6 Prozent auf.
Als die Bande ihre Ware zurück nach Mazedonien schaffen und dort anbringen wollte, klickten die Handschellen. Die Polizei hatte mittlerweile einen Zund aus einschlägigen Kreisen erhalten.
Langjährige Haftstrafen
Die beiden Initiatoren erhielten drei bzw. dreieinhalb Jahre unbedingt. Zwei an sich pensionsreife Männer - 60 und 61 Jahre alt, - die auf deren Auftrag in Mazedonien das Suchtgift aufgetrieben und den Transport nach Österreich organisiert hatten, fassten drei bzw. vier Jahre unbedingt aus. Für zwei untergeordnete Helfer setzte es 18 Monate unbedingt und zwölf Monate teilbedingt.
Kommentare