14-Jährige brach Großmutter die Rippen

Gericht, Gerichtssaal, Akten, Kreuz
Drei Monate bedingt als Zusatzstrafe - Urteil nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte ist gerade einmal 14 Jahre alt, doch die ihr vorgeworfenen Vergehen wiegen schwer. Wegen Raubes, schwerer Körperverletzung, Urkundenunterdrückung, Diebstahls und Sachbeschädigungen saßen die Jugendliche und ihre 15-jährige Freundin vor Richter Norbert Gerstberger im Wiener Landesgericht. Im November 2013 soll die 14-Jährige ihrer Großmutter im Streit zwei Rippen gebrochen haben.

Richter Gerstberger will dem Mädchen noch einmal eine Chance geben. Weil die 14-Jährige im Februar bereits eine dreimonatige bedingte Haftstrafe ausfasste, verurteilte er sie am Dienstag zu weiteren drei Monaten, die ihr ebenfalls bedingt nachgelassen wurden. Die Jugendliche muss sich allerdings einem Anti-Gewalt-Training unterziehen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die 14-Jährige nahm das Urteil an. Der Richterspruch ist somit nicht rechtskräftig.

Mutter früh gestorben

"Sie ist von Geburt an schwer benachteiligt", meinte ihr Anwalt zu Beginn der Verhandlung. Die ersten zwei Jahre verbrachte das Mädchen im Gefängnis bei ihrer Mutter, die eine Haftstrafe abzusitzen hatte. Nach dem frühen Tod der Mutter wuchs sie entweder bei ihrer Großmutter oder in einer Wohngemeinschaft des Jugendamtes auf.

Immer wieder kam es zwischen ihren Betreuern und der 14-Jährigen zu massiven Auseinandersetzungen. Einmal schlug sie eine Tür ein, dann warf sie mit Lebensmitteln um sich oder sie legte einen Schwamm in die Mikrowelle, um daraufhin das Gerät einzuschalten. Eine Betreuerin, die sich um die 14-Jährige kümmern sollte, hat sogar wegen der Jugendlichen den Job geschmissen. "Sie war die erste, die ich betreut hab', vor der ich Angst hatte", sagte die 41-Jährige. "Das war auch der Grund, warum ich aufgehört habe. Ich hab' den Job gekündigt, mir war alles zuviel."

Oma mit dem Fuß getreten

Im Oktober 2013 geriet sie mit ihrer 69-jährigen Oma in Streit und trat mit dem Fuß gegen die Hüfte der Frau. "Warum haben Sie hingetreten", fragte Richter Gerstberger. "Weil wir gestritten haben", sagte das Mädchen, das morgen seinen 15. Geburtstag feiert. "Aber gleich mit dem Fuß hintreten, ist ein bisschen massiv", sagte Gerstberger, auch in Hinblick auf den schlechten gesundheitlichen Zustand der 69-Jährigen, die sich am Stock in den Verhandlungssaal schleppte.

Im November 2013 hatte sie wiederum mit einer 13-Jährigen am Wienfluss einen Konflikt. Weil das jüngere Mädchen seine Mutter anrufen wollte, um zu sagen, dass es später wird, kam es zu einem Gerangel um das Handy. Sie drückte die 13-Jährige auf den Boden, schlug gegen ihren Kopf und nahm das Handy an sich. Die mitangeklagte 15-jährige Freundin warf die Tasche des Mädchens in den Fluss. Daraufhin traten die beiden die Flucht an. Weil die Jugendlichen jedoch das Handy kurze Zeit später einem befreundeten Polizisten überreichten, sah Gerstberger von der Anklage wegen Raubes ab und verurteilte die 14-Jährige wegen Nötigung. Ihre mitangeklagte 15-jährige Freundin, die wegen Hehlerei des weggenommenen Handys angeklagt war, wurde freigesprochen.

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