13-Jährige geschwängert: Bursch verurteilt

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
Schöffensenat sah schweren sexuellen Missbrauch - eineinhalb Jahre bedingt.

Eine Liebesbeziehung mit einem 13 Jahre alten Mädchen wurde einem 19-jährigen Burschen zum Verhängnis: Der Jugendliche hatte mehrmals einvernehmlichen Sex mit seiner Freundin und sie noch dazu geschwängert. Am Dienstag wurde der Fall am Wiener Straflandesgericht verhandelt - das Urteil: eineinhalb Jahre bedingt wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen. Aufgrund der Schwangerschaft des Mädchens wäre ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Haft möglich gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die beiden kannten einander schon länger, als sie sich Anfang des Vorjahrs näher kamen. Über Facebook intensivierte sich die Freundschaft, ab März wurde daraus eine Beziehung. Der Mutter des Mädchens erzählten die zwei, der Bursch sei 17, weil sie befürchteten, diese könnte ansonsten Einwände haben und der Tochter den Umgang mit dem jungen Mann verbieten.

"Kann nichts gegen meine Gefühle machen"

Dass seine Freundin noch in einem Alter war, in dem der Gesetzgeber geschlechtliche Handlungen eines erwachsenen Sexualpartners unter Strafe stellt - diese sind erst ab Vollendung des 14. Lebensjahrs erlaubt -, war dem 19-Jährigen seiner Darstellung zufolge anfangs nicht bekannt. Er habe erst während der Beziehung erfahren, dass seine Freundin 13 war, aber dennoch mit ihr geschlafen, "weil ich nichts gegen meine Gefühle machen kann". Er übernachtete auch öfters mit dem Wissen ihrer Mutter bei der 13-Jährigen, "weil sie ihn heiß geliebt hat", wie die Frau dazu im Nachhinein zu Protokoll gab.

Im Mai ging die Beziehung wenige Tage vor dem 14. Geburtstag der Schülerin zu Ende. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Gegen den Ex-Freund wurde im weiteren Verlauf Anzeige erstattet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als am 22. Dezember der kleine Jason zur Welt kam, zweifelte der 19-Jährige die Vaterschaft an, weil das Mädchen schon vor ihm intime Kontakte gehabt hätte.

Vater hat Kind noch nie gesehen

Ein DNA-Gutachten hat mittlerweile allerdings eindeutig erwiesen, dass der Angeklagte der Vater des kleinen Buben ist. Seit dem Gerichtsverfahren gebe es keinen Kontakt zu seiner Ex-Freundin mehr. Er habe auch sein Kind noch nicht kennengelernt, erzählte der Jugendliche dem Schöffensenat: "Sie blockt ab. Ich hoffe, dass ich das Kind jetzt sehen darf."

Zur Strafbemessung bemerkte der vorsitzende Richter, man habe mit der Sanktion "im untersten Bereich das Auslangen gefunden". Die Mindeststrafe bekam der 19-Jährige deshalb nicht, "weil Ihnen vor Augen geführt werden muss, dass es sich um keine Kleinigkeit gehandelt hat."

Keineswegs eine Kleinigkeit dürfte für den 19-Jährige die Bewährungsstrafe von immerhin eineinhalb Jahren sein. Der Bursch sucht derzeit eine Lehrstelle. Ob er als formal vorbestrafter Sexual-Verbrecher mit einer Vorstrafe, die im Strafregister aufscheint, eine solche jetzt auch finden wird, erscheint zumindest fraglich.

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