Wehrloses Kind missbraucht: Stiefvater gesteht

Wehrloses Kind missbraucht: Stiefvater gesteht
Geschildert werden abstoßende Sexualstraftaten, begangen an einem Kind, unter anderem durch die Mutter.

Mit der Schilderung schwerster Sexualverbrechen an einem wehrlosen Kind hat der Prozess gegen die beiden Hauptbeschuldigten im Missbrauchsfall Staufen begonnen. Der 48 Jahre alten Mutter des Opfers und ihrem einschlägig vorbestraften 39-jährigen Lebensgefährten wird vorgeworfen, den heute Neunjährigen mehr als zwei Jahre lang regelmäßig missbraucht und an andere Männer verkauft zu haben.

Der Stiefvater des Opfers hat ein Geständnis abgelegt. Die Anklage sei "bis auf ein paar Kleinigkeiten" richtig, sagte der Mann am Montag vor dem Landgericht Freiburg.

Dem Paar werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils fast 60 Fällen zur Last gelegt. Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017. In dem Fall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige. Die Mutter und ihr Lebensgefährte, beide Deutsche, gelten als die zentralen Figuren in dem Missbrauchsfall.

Mehrfache Missbrauch einer Dreijährigen

In Prozessen gegen Freier hatte der 39-Jährige zuvor als Zeuge ausgesagt und sich bereits als Haupttäter bezeichnet. Dem Paar wird auch der mehrfache Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt. Die Schwere und Vielzahl der Verbrechen sowie die Rolle der Mutter machen diesen Fall außergewöhnlich.

Behörden und Justiz stehen in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Buben nicht geschützt zu haben - obwohl sie von der Beziehung der Mutter zu dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann wussten. Das Kind lebt seit der Festnahme des Paares und der weiteren mutmaßlichen Täter im vergangenen Herbst bei einer Pflegefamilie.

Eine Vielzahl der Taten wurde gefilmt - sowohl die, die das Paar beging, als auch die, die die Freier an dem sich laut Anklage "massiv ekelnden" und völlig wehrlosen Kind vollzogen. Die Aufnahmen dienen in diesem und den anderen Verfahren als Beweismittel. Außerdem führten die bisherigen Aussagen des 39-Jährigen auch zur Festnahme von Männern, denen das Kind zum Vergewaltigen überlassen worden war.

Erklärung der Mutter erwartet

"Ich erhoffe mir, auch wenn es vielleicht unrealistisch ist, von der angeklagten Kindsmutter vielleicht mal eine Erklärung zur Motivation", sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Katja Ravat, der Deutschen Presse-Agentur. Ravat vertritt in dem Prozess den missbrauchten Buben. Ziel von Anklage und Nebenklage sei neben langjährigen Haftstrafen eine anschließende Sicherungsverwahrung, vor allem für den wegen schwerer Kindesmisshandlung vorbestraften Lebensgefährten der Mutter. "Dass ich dem Kind rückmelden kann, dass der Mann auf absehbare Zeit nicht mehr aus der Haft entlassen werden wird", sagte Ravat.

Zeitgleich begann vor dem Karlsruher Landgericht der Prozess gegen einen 44-Jährigen aus Schleswig-Holstein: Er soll im sogenannten Darknet beim Lebensgefährten der Mutter angefragt haben, ob er den Buben sexuell missbrauchen und danach töten dürfe.

Weil der 39-Jährige das ablehnte, soll der einschlägig Vorbestrafte aus Schleswig-Holstein gefragt haben, ob man alternativ nicht ein anderes Kind gemeinsam entführen könne, um es sexuell zu missbrauchen und anschließend zu töten. "Der Angeklagte war zur Tötung fest entschlossen", sagte die Staatsanwältin zum Prozessauftakt.

In Falle geraten

Sie hat ihn wegen Sichbereiterklärens zum Mord, zum sexuellen Missbrauch von Kindern und zur Vergewaltigung sowie wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften angeklagt und zieht eine Sicherungsverwahrung in Betracht.

Weil der Verdächtige die Festnahme der Mutter und des Lebensgefährten nicht mitbekam, geriet er beim erneuten Kontaktversuch im Darknet im Herbst 2017 in eine Falle der Polizei: Ein verdeckter Ermittler gab sich als Freund der Mutter aus. Unter dessen Decknamen "geiler Daddy" lockte er den 44-Jährigen nach Karlsruhe.

Beim Treffen in einem Schnellrestaurant hatte er 500 Euro und die Utensilien für die geplante Vergewaltigung des Buben dabei, unter anderem zwei Paar Handschellen und Klebeband zum Knebeln.

In diesem Verfahren wurde die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen. Die Verteidigung hatte dies beantragt, weil der Angeklagte persönliche Dinge wie sein Sexualleben erläutern wolle.

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