Todesstrafe in Kalifornien verfassungswidrig

Sie diene nicht der Abschreckung und habe somit ihre Wirkung verloren, so der zuständige US-Bundesrichter.

Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Kalifornien hat die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt. Die Umsetzung funktioniere so schlecht und sei derart von Verzögerungen geprägt, dass sie gegen die Verfassung des Bundesstaates verstoße, urteilte Richter Cormac Carney am Mittwoch laut der Zeitung Los Angeles Times.

Carney in der Huffington Post: "Die Verhängung der Todesstrafe in Kalifornien wird gestört durch übermäßige und unvorhersehbare Verzögerungen, so dass die Todesstrafe nur bei einer kleinen Gruppe der zum Tode Verurteilten zum Einsatz kommt." Und: "Übermäßige und unvorhersehbare Verzögerungen… haben zu einem System geführt in dem willkürliche Faktoren statt berechtigte, wie die Schwere des Verbrechens oder das Datum der Todesstrafe, bestimmen, ob die Todesstrafe tatsächlich vollzogen wird. Das hat zu einem System geführt, das keinem klaren Ziel dient. So ein System widerspricht der Verfassung."

Seit 1978 seien von 900 Todesurteilen lediglich 13 umgesetzt worden, schrieb Carney in dem 29 Seiten langen Urteil. Bei einer so niedrigen Vollstreckungsrate sei die Strafe willkürlich. Sie diene nicht der Abschreckung und habe somit ihre Wirkung verloren.

Geklagt hatte ein Mann, dessen Hinrichtung wegen Mordes und Vergewaltigung im Jahr 1995 mehrfach verschoben worden war. Carney hob das Urteil gegen Ernest Dewayne Jones mit der Begründung auf, dass es unklar sei, wann oder ob der Verurteilte jeweils mit der Exekution rechnen könne. Das Urteil soll nun von einem Berufungsgericht überprüft werden.

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